Durch die Abnahmeerklärung bestätigt der Leasingnehmer dem Leasinggeber die vollständige Lieferung des bestellten Objekts und die Installation am vereinbarten Standort.
Im weiteren wird der ordnungsgemäße und mangelfreie Zustand sowie die Betriebsfähigkeit des Leasingobjekts bestätigt. Grundsätzlich beginnt mit der Abnahmeerklärung des Leasingnehmers die Leasingdauer am Tag der Abnahme des Leasingobjekts.
Außerdem löst die Abnahmeerklärung die Bezahlung der Lieferantenrechnung durch den Leasinggeber aus.