Bei Beendigung von Leasingverträgen auf unbestimmte Zeit (diese sind kündbar!) ist vor erfolgter Vollamortisation beim Leasinggeber meist eine Abschlusszahlung durch den Leasingnehmer zu leisten, welche im allgemeinen der Summe der abgezinsten restlichen Leasingraten der kalkulatorischen Leasingdauer entspricht.
Auf die Abschlusszahlung werden 90 % des Verwerungserlöses bis zur Höhe der jeweiligen Abschlusszahlung angerechnet.