Franchise ist ein Fachbegriff aus dem Versicherungsbereich. Er bezeichnet einen Rahmen, innerhalb dessen Versicherer nicht haften müssen beziehungsweise der Versicherte Teile des Schadens selbst trägt.
Inhaltsverzeichnis
Formen der Franchise
Es gibt verschiedene Spezialformen des Franchise, so das Abzugs- und das Integralfranchise. Während beim Integralfranchise eine Grenze definiert wird, unterhalb derer der Versicherer keine Leistungen übernimmt, darüber aber den vollständigen Betrag zahlt, wird beim Abzugsmodell eine einheitliche Abzugsquote bestimmt.
Diese gilt für alle entstehenden Schäden. Somit trägt der Versicherte bei einem Abzugsfranchisemodell grundsätzlich einen Teil der Kosten selbst. Dieser Kostenanteil wird als Selbstbehalt bezeichnet. Darüber hinausgehende Schäden übernimmt das Versicherungsunternehmen.
Der Selbstbehalt
Der Selbstbehalt des Versicherten kann wahlweise prozentual definiert werden oder als fest vereinbarte Summe, eventuell in Abhängigkeit von einer Bezugsgröße.
Meist wird eine kombinierte Abzugsregelung aus einem vom Versicherten zu leistenden Minimalbetrag und einer prozentualen Beteiligung am Schaden getroffen.
Welche Schäden deckt die Versicherung?
Alle Schäden außerhalb des festgelegten Selbstbehalts deckt die Versicherung. Liegt der prozentuale Anteil beispielsweise bei 3 % und als Mindestgrenze der Selbstbeteiligung sind 500 Euro festgelegt, trägt der Versicherte bei einem Schaden von 1.000 Euro nicht 3 % (30 Euro), sondern das Abzugsminimum von 500 Euro.
Liegt der Schaden bei 100.000 Euro, muss der Versicherte nur 3 % (3000 Euro) übernehmen, während die Versicherung den Rest der Summe trägt.