Banken sind auf der einen Seite angewiesen, dass Kunden Einlagen vornehmen, damit sie auf der anderen Seite Kredite an Privatpersonen und Unternehmen vergeben können. Hierbei handelt es sich um aktive Geschäfte.
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Die aktiven Geschäfte von Kreditinstituten
Bei der Geschäftstätigkeit der Kreditinstitute werden zwei Arten von Geschäften unterschieden. Zum einen wird in der Praxis von sogenannten Aktivgeschäften auf der einen Seite gesprochen und von Passivgeschäften auf der anderen Seite.
Die aktiven Geschäfte bezeichnen dabei die Forderungssummen, die auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen werden. Um diese Summen der Forderungen genau zu berechnen, müssen eine Reihe von Posten addiert werden. Zu diesen Posten gehören die täglich fälligen Forderungen, die auch als Forderungen aus Kontokorrentkrediten bezeichnet werden.
Hinzuzurechnen, sind dann die kurz-, mittel- und langfristigen Kredite, die eine Laufzeit von bis zu drei, bis zu vier und über vier Jahren haben. Die endgültige Summe wird dadurch erhalten, dass zu diesem Betrag die Eventualverbindlichkeiten hinzugerechnet werden. Diese Eventualverbindlichkeiten werden im § 151 Abs. 5 AktG festgelegt und ergeben sich aus weitergegebenen Wechseln, Kreditbürgschaften, Avalgeschäften und Akkreditgeschäften.
Die passiven Geschäfte von Kreditinstituten
Im Gegensatz hierzu bezeichnen die Passivgeschäfte jene Geschäfte, die auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden. Bei dieser Art von Geschäften handelt es sich um solche, bei denen die Bank Gelder der Kunden annimmt als Einlagen, die entsprechend unter den Verbindlichkeiten der Bank verbucht werden.
Im Gegensatz zu anderen Wirtschaftsunternehmen besteht bei den Kreditinstituten die Besonderheit, dass das Fremdkapital traditionell das Eigenkapital deutlich übersteigt um einen Faktor von 15 bis 20.
Das Passivgeschäft hat zudem eine besondere Bedeutung für das Kreditgeschäft, da die Einlagen jenes Geld sind, das als Kredit weitervergeben werden kann und so die Aktivgeschäfte auf der Aktivseite der Bilanz erst ermöglicht. Aktiv- und Passivgeschäfte müssen bei den Kreditinstituten daher als eine Einheit gedacht werden.
Sonstiges zum Aktivgeschäft
Die Forderungen aus den Aktivgeschäften sind in der Bilanz aufzunehmen nach der Maßgabe des § 266 Abs. 2 B II HGB. Hinsichtlich des Kreditgeschäfts, bei dem an privat Kunden und andere Unternehmen Gelder vergeben werden, sind eine große Zahl von Unterkategorien zu unterscheiden. So werden Verfügungskredite ebenso vergeben wie Anschaffungskredite für Konsumzwecke, Baufinanzierungskredite und Zwischenfinanzierungen.
Bei den Krediten für Geschäftskunden spielen insbesondere die Investitionskredite eine Rolle, mit denen Gegenstände des Anlagevermögens finanziert werden können. Damit das Umlaufvermögen finanziert werden kann, werden sogenannten Betriebsmittelkredit vergeben.
Alle diese Geschäfte und viele weitere müssen auf der Aktivseite der Bilanz der Kreditinstitute ausgewiesen werden, damit ersichtlich ist, auf welche Weise die Gelder der Bankkunden auf der Passivseite verwendet werden und wie viele Gelder bisher vergeben wurden.