Amortisation ist die planmäßige Tilgung einer Verbindlichkeit bzw. Abschreibung verstanden. Die dem Finanzierungsleasing zugeordneten Vertragsmodelle zielen grundsätzlich auf eine volle Amortisation der Anschaffungskosten sowie aller Nebenkosten durch den Leasingnehmer ab.
Im Falle des sog. Vollamortisationsvertrags werden die Anschaffungskosten und alle Nebenkosten während der unkündbaren Leasingdauer über die Leasingraten voll amortisiert. Wird während der unkündbaren Leasingdauer nur eine teilweise Amortisation erreicht, spricht man von einem Teilamortisationsvertrag.
Vollamortisation wird in diesen Fällen erst durch die Ausübung des Andienungsrechts des Leasinggebers beim Leasingnehmer oder durch eine entsprechende Vertragsverlängerung oder durch Kauf des Objekts durch den Leasingnehmer bzw. durch Verwertung des Leasingobjekts bei Dritten erreicht.
Liegt ein Leasingvertrag auf unbestimmte Zeit (also kündbar) vor, so hat der Leasingnehmer im Kündigungsfalle während der kalkulatorischen Laufzeit eine Abschlusszahlung zu leisten, über die Vollamortisation erreicht wird.