Die Versicherungsgesellschaften behalten sich eine dreimonatige Wartezeit vor, damit etwaige Streitfälle, die vor dem Abschluss ihren Anfang genommen haben, vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
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Eine Arbeitsrechtschutzversicherung ohne Wartezeit gibt es nicht
Ganz kurz gefasst: Eine Arbeitsrechtschutzversicherung ohne Wartezeit gibt es nicht. Der Grund ist pragmatisch: Alle Versicherungsgesellschaften sichern sich mit dieser Bedenkzeit ab.
Sie müssen so nicht für Vorfälle haften, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages geltend gemacht wurden oder sich schon in der Schwebe befunden haben. Auch im Wohnungs- oder Grundstücksrechtschutz gibt es diese Klausel.
Das ist mit der Arbeitsrechtschutzverischerung möglich
Die Arbeitsrechtschutzversicherung kann als Paket mit einer allgemeinen Rechtschutzversicherung abgeschlossen werden. Die Kosten dafür belaufen sich bei der DEVK aktiv mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro auf einen Betrag von 120 Euro. Die Deckungssumme beträgt 150.000 Euro.
Der teuerste Versicherer ist die NRV XXL, die allerdings mit einem Beitrag von 322 Euro eine unbegrenzte Deckungssumme anbietet. Zu bedenken ist auch, dass sich seit der Gebührenreform für Rechtsanwälte im Jahr 2004 die Kosten für einen Streitfall im Arbeitsrecht um über 40 % erhöht haben, so sind die genannten Jahresbeiträge nicht als utopisch anzusehen.
Bei der DEVK sind es gerade mal 10 Euro im Monat und im Streitfall kann es sich um mehrere 10.000 Euro handeln.
Wann ist diese Art von Rechtsschutzversicherung zu empfehlen?
Eine Arbeitsrechtschutzversicherung ist nur sinnvoll, wenn sie abgeschlossen wird, bevor Streitigkeiten mit den Vorgesetzten auftreten. Ist dem Versicherungsabschluss bereits eine Abmahnung vorausgegangen, wird die Versicherungsgesellschaft im Falle einer gerichtlichen Klage nicht zahlen.
So halten sich die Versicherungsgesellschaften durch Wartezeiten vor größeren Zahlungen bedeckt. Würde dies nicht so sein, dann könnte jeder im Streitfall noch schnell eine Arbeitsrechtschutzversicherung abschließen. Leider ist das Wissen um diesen wichtigen Punkt nicht sehr weit verbreitet.
Eine Arbeitsrechtschutzversicherung sollte bereits bei Arbeitsantritt geschlossen werden, es wird eine KFZ-Versicherung ja auch bereits beim Autokauf abgeschlossen und nicht erst, wenn ein Unfall passiert.
So kann die Wartezeit übersprungen werden
Wenn allerdings die Versicherung gewechselt wird, und der Versicherer beim Vorversicherer mit demselben Risiko versichert war, dann kann ein nahtloser Anschlussvertrag geschlossen werden und die dreimonatige Wartezeit entfällt.
Die DEURAG und die Rechtsschutz-Union sind als zwei der Vorreiter dazu übergegangen, einige Versicherungsverträge auch ohne Wartezeit zu akzeptieren. Zum Beispiel Strafrechtschutzversicherungen, Schadensersatzrechtschutzversicherungen, Privatrechtsschutz oder Familienrechtschutz.
Da es aber im Bereich Arbeitsrechtschutz zu extrem vielen Streitfällen kommt, wird hier die Wartezeit eingehalten, dies gilt auch für Rechtschutz im Grundstücks- und Wohnungsbereich. Etwaiger erweiterter Versicherungsschutz kann auch ohne Wartezeit anschließend abgeschlossen werden.