In Deutschland wird die soziale Absicherung der Bevölkerung über die Arbeitslosenversicherung, die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung, die Pflegeversicherung und die Deutsche Rentenversicherung gewährleistet.
Inhaltsverzeichnis
Die stützenden Pfeiler der Versicherungen
Die Träger dieser fünf Sozialversicherungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dazu gehören beispielsweise Ortskrankenkassen, Berufsgenossenschaften, Landesversicherungsanstalten, Ärzte- und Rechtsanwaltskammern.
In Deutschland existieren etwa 550 Träger von Versicherungen. Die Aufgabenbereiche der fünf Sozialversicherungen verteilen sich auf die Versicherungsleistungen, die Prävention und die Rehabilitation ihrer Mitglieder im Schadensfall und sind im Sozialgesetzbuch seit 1977 festgehalten.
Die Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung wurde 1927 ins Leben gerufen. Sie wird heute von der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg getragen. Ihre Aufgaben bestehen in der Zahlung von Entgeltersatzleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld. Außerdem soll sie gleichberechtigte Bedingungen für alle Arbeitssuchenden herstellen, indem sie behinderte Menschen fördert, die Eingliederung erleichtert, ältere Menschen unterstützt, berufliche Weiterbildungen ermöglicht, Selbstständigkeitsbestrebungen fördert und Mobilitätshilfen auszahlt.
Zusätzlich motiviert sie mögliche Arbeitgeber durch Zuschüsse, wenn sie neues Personal einstellen, im Besonderen, wenn es sich um Arbeiter handelt, die eine besondere Förderung benötigen. Der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung. Sie wurde 1889 gegründet und zahlt Alters-, Erwerbsminderungs-, Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten.
Die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung
Bereits seit 1883 sind die gesetzlichen Krankenversicherungen mit der anteiligen oder kompletten Zahlung von Kosten für Behandlungen im Unfall- oder Krankheitsfall und bei Mutterschaft beauftragt. 1995 kam auch die Pflegeversicherung hinzu. Ihre Aufgabe ist die finanzielle Unterstützung an Pflegebedürftige, denen Kosten für häusliche Pflege, teilstationäre oder stationäre Pflege entstehen.
Außerdem stellt sie Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel leihweise zur Verfügung. Die Höhe der Zahlungen richtet sich dabei nach der Einstufung des Pflegebedürftigen in eine von drei Pflegestufen.
Die Unfallversicherung
Die Träger der 1884 initiierten gesetzlichen Unfallversicherung übernehmen im Versicherungsfall die Ausgaben für die nötige Rehabilitation durch Medizin und Maßnahmen, die den Wiedereinstieg in den Beruf ermöglichen.
Wenn eine Wiederaufnahme der Arbeit unmöglich ist, erhält der Versicherte Lohnersatz oder Entschädigungsleistungen. Hinzu kommt der Aufgabenbereich der Prävention durch Seminare zu Arbeitssicherheit, Schutz und Unfallverhütung.