Beim Kauf der meisten Fondsanteile entstehen für den Anleger Kosten, die in Form des Ausgabeaufschlags ausgewiesen werden. Der Ausgabeaufschlag ist ein Aufgeld, welches sich aus aus der Differenz zwischen dem Ausgabepreis und dem Rücknahmepreis berechnet. Der Ausgabeaufschlag wird in Prozent angegeben und beträgt bei den meisten Fonds zwischen 0 % und 6 %.
Bei manchen Discount-Brokern werden Fonds mit einem reduzierten Ausgabeaufschlag angeboten. Neben dem Ausgabeaufschlag fallen beim Erwerb von Fondsanteilen für den Anleger keine Kosten an. Der Verkauf von Fondsanteilen ist für den Anleger kostenfrei. Der Ausgabeaufschlag dient den Investmentgesellschaften zur Deckung ihrer Verwaltungs- und Vertriebskosten.
In vielen Kurslisten werden für Fonds Ausgabepreis und Rücknahmepreis ausgewiesen. Der Ausgabepreis ist der Betrag, den ein Anleger für einen Fondsanteil bezahlen muss. Der Rücknahmepreis ist der Betrag, den der Anleger beim Verkauf eines Fondsanteils erhält.
Der Ausgabeaufschlag wird meistens auf den Nettoinventarwert (NIW), d. h. den Rücknahmepreis berechnet. Bei einigen Gesellschaften bezieht sich der Ausgabeaufschlag jedoch auf den Ausgabepreis.
Berechnungsbeispiel :
Ausgabeaufschlag auf den Nettoinventarwert (NIW)
NIW + Ausgabeaufschlag = Ausgabepreis
95 Euro + 5 % von 95 Euro = 99,75 Euro
Ausgabeaufschlag auf den Ausgabepreis
Ausgabepreis – Ausgabeaufschlag = Rücknahmepreis
100 Euro – 5 % von 100 Euro = 95 Euro
Bezogen auf 95 Euro ergibt sich ein Ausgabeaufschlag von 5,26 %.