Wer ein Kraftfahrzeug besitzt, der ist mit dem Risiko konfrontiert, dass es zu Pannen oder Unfällen kommt. Mit einem entsprechenden Schutzbrief kann eine Pannenhilfe zur Verfügung gestellt werden.autoschutzbriefe Autoschutzbriefe spielen eine entscheidene Rolle.
Bei der finanziellen Absicherung von Kraftfahrzeugen spielt auch der Schutzbrief eine wichtige Rolle. Im Falle eines Unfalls oder einer Panne oder auch beim Diebstahl eines Wagens kommt dieser Schutzbrief zur Anwendung und sichert dem Versicherungsnehmer eine schnelle Hilfe zu.
Der ADAC gehört zu den bekanntesten Schutzbriefen dieser Art in Deutschland und ist zugleich der älteste, der bereits im Jahr 1903 gegründet wurde. Zu den Leistungen im Pannenfall gehört beispielsweise ein Abschleppdienst.
Wer sich für einen solchen Schutzbrief für sein eigenes Kraftfahrzeug interessiert, der sollte die unterschiedlichen Leistungsumfänge der Versicherer vergleichen. Dazu bietet FinanceScout24 einen Autoversicherungsvergleich online an.
Die wichtigste Leistung besteht sicherlich in der Pannenhilfe, bei der die Fahrbereitschaft des Fahrzeugs wiederhergestellt werden soll. Die Hilfe erfolgt direkt am Pannen- beziehungsweise am Unfallort. Ebenfalls interessant ist ein Abschleppdienst, der ein beschädigtes Fahrzeug bis zur nächsten Kfz-Werkstatt transportiert.
In besonders schweren Fällen werden beispielsweise vom ADAC auch Luftrettungen per Hubschrauber angeboten, alleine im Jahr 2013 wurden mehr als 50.700 dieser Einsätze geflogen. Weitere Leistungen bestehen beispielsweise in Bergungsarbeiten oder darin, dass eine Weiter- beziehungsweise Rückfahrt organisiert wird.
Andere Leistungen bestehen darin, dass der Versicherer sich um die Beschaffung und um den Versand von Ersatzteilen für den beschädigten Wagen kümmert. Sinnvoll ist diese Leistung beispielsweise dann, wenn der Unfall im Ausland passiert und das jeweilige wichtige Ersatzteil dort nicht bezogen werden kann.
Der ADAC bietet einen Schutzbrief für Kraftfahrzeuge bereits ab 60 Euro im Jahr an (Stand: November 2014). Die Tarife können vergünstigt sein, wenn sie von Lebenspartnern abgeschlossen werden, es gibt Sondertarife für Auszubildende und für Schwerbehinderte.