Der Begriff Geldwäsche umschreibt die Tarnung und Verschleierung der Herkunft von Vermögen durch diverse finanzielle Transaktionen. Es soll “schmutziges Geld” in die alltägliche Handelswelt einschleusen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Geldwäsche?
Die Herkunft solcher Gelder sind Straftaten: Erpressungen, Menschenhandel, illegale Glücksspiele oder Prostitution.
Der Ausdruck “Geldwäsche” hat angeblich seinen Ursprung in den USA, Al Capone soll tatsächlich seine unrechtmäßig erworbenen Gelder in Waschsalons gesteckt und so seine Vermögenswerte “gewaschen” haben. Geldwäsche war damals und ist auch heute strafbar: siehe § 262 des Strafgesetzbuches.
Ab welchem Betrag muss eine Bareinzahlung gemeldet werden?
Bis dato sind erst Bareinzahlungen von mehr als 15.000 Euro meldepflichtig. Von Banken wird verlangt, bei solchen Einzahlungen die Personalien des Einzahlers zu vermerken und bei verdächtigen Geldgeschäften die Staatsanwaltschaft zu informieren. Diese Meldungen sollen das Aufspüren von Einnahmen aus schweren Verbrechen unterstützen.
Auch wenn Edelmetalle, Gold, Silber oder Platin von mehr als 20.000 Euro Wert oder mehr bei einem Geldinstitut zur Verwahrung gegeben oder zum Verkauf angeboten werden, ist dies meldepflichtig. Die Aufzeichnungen der Bank müssen mindestens für sechs Jahre aufbewahrt werden.
Weitere Verpflichtungen der Bank
Auch ist die Bank verpflichtet, eventuelle Aufträge des gemeldeten Einzahlers zu verschleppen oder vorübergehend stillzulegen. Beliebte Methoden, die dunkle Herkunft der Gelder zu verschleiern, sind das Einrichten von Scheinfirmen oder die Einzahlung vieler minderer Beträge auf etliche unterschiedliche Konten.
Auch ins Ausland verschobene Vermögenswerte zählen zu den effektiven Strategien, das Vorhandensein von unrechtmäßig erworbenem Besitz zu verdecken. Die Aufklärungsrate dieser Delikte ist seit den 1980er-Jahren stetig zurückgegangen, trotz Internet und Interpol.