Unter dem Begriff des Bausparguthabens wird die Gesamtsumme eines Bausparvertrages zusammengefasst. Neben den Einzahlungen und Zinsen werden hierbei auch die erfolgten Zuschüsse erfasst.
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Mit dem Bausparguthaben zum eigenen Heim
Nach Ablauf der Ansparphase, während welcher Geld eingezahlt wird, wird der Bausparvertrag ohne Folgen für den Sparer kündbar. Wird er in dieser sogenannten Zuteilungsphase gekündigt, erhält der Einzahler neben seinem investierten Kapital auch die angefallenen Zinsen ausgezahlt.
Staatliche Fördergelder und andere vermögenswirksame Leistungen werden ebenso ausgezahlt. So umfasst die vorliegende Gesamtsumme einerseits die eigenen Beiträge und die daraus entstandenen Zinsen, andererseits diverse Förderleistungen wie Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage.
Muss das Geld aus dem Bausparvertrag für einen Immobilienkauf verwendet werden?
Im Normalfall muss das angesparte Kapital aus einem Bausparvertrag nicht zwangsläufig für Bauvorhaben verwendet werden. Nur die Gewährung des Bauspardarlehens ist an die Verwendung für wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden (Bausparkassengesetz).
Nach Ablauf einer obligatorischen Sperrfrist (sieben Jahre) kann der Bausparer über die Gesamtsumme aus seinem Bausparvertrag frei verfügen (einschließlich der Prämien, Zinsen und anderer vermögenswirksamer Leistungen). Wird diese Frist nicht eingehalten, verfallen die staatlichen Fördergelder oder müssen, wurden sie bereits geleistet, zurückgezahlt werden.
Wie kann ich das Bauspardarlehen bekommen?
Aus dem Gesamtguthaben errechnen sich die Voraussetzungen für das vertraglich geregelte Bauspardarlehen. Nur wenn Guthaben in einer bestimmten Höhe vorliegt, wird das Darlehen gewährt. Dies hängt von der sogenannten Bewertungszahl ab, die als Indikator bei der Ermittlung der vorliegenden Fakten dient.
In Abhängigkeit von dem zuständigen Kreditinstitut und den jeweiligen Konditionen sollte das vorliegende Guthaben etwa 40 % bis 50 % der angestrebten Bausparsumme (inklusive Darlehen) betragen.