Die Bundesoberbehörde des Bundesministeriums der Finanzen in Frankfurt/Main, die nach dem Wertpapierhandelsgesetz arbeitet. Aufgabe: Misstände zu verhindern, die den Wertpapiermarkt schädigen können. Präsident/in wird auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten ernannt.
Das BAWe wird vom Wertpapierrat unterstützt und kann sich andere Personen und Einrichtungen für ihre Arbeit heranziehen. Bei der Verfolgung von Insidervergehen hat das BAWe Auskunftsrecht.
Es tauscht mit den Bundesaufsichtsämtern für das Kreditwesen und für das Versicherungswesen sowie mit den Börsenaufsichtsbehörden der Länder Daten aus und kann für Vergehen Zwangsgelder bis 100.000 Euro erheben.