Im September 2007 erschien eine Studie über das Phänomen des Burn-out bei Lehrern. Der Leiter der Studie kam zum Ergebnis, dass etwas mehr als 25 % der Lehrer von diesem Syndrom betroffen seien.
Inhaltsverzeichnis
Worauf Sie als Lehrer achten sollten
Lehrer leiden – das wurde in vielen verschiedenen Publikationen und Studien nachgewiesen – besonders häufig an psychosomatischen Krankheiten, die auch häufig zu einer Dienstunfähigkeit führen können. In keiner anderen Berufssparte erreichen so wenige Menschen das gesetzlich vorgesehene Rentenalter, nämlich nur 35 % in den Jahren 2006 und 2007.
Lehrer tragen also ein hohes Risiko, berufsunfähig zu werden. Ihre psychische Belastung ist groß, hinzu kommen die allgemein bekannten Ursachen einer möglichen Berufsunfähigkeit (für Beamte nennt man das Dienstunfähigkeit): Unfälle oder somatische Krankheiten, die ein Unterrichten unmöglich machen: Durchblutungsstörungen im Gehirn zum Beispiel.
Was viele Lehrer nicht wissen
Zwar glauben viele – darunter auch viele Lehrer – dass sie bei einer Frühpensionierung ordentlich abgesichert seien, aber dies ist nur bedingt richtig. Ereilt einen Lehrer die Berufsunfähigkeit in seiner Probezeit oder der Zeit, in der er noch Beamter auf Widerruf ist, dann hat er keinerlei Ansprüche; obwohl er zu diesem Zeitpunkt möglicherweise schon eine Familie zu versorgen hat, er wird entlassen.
Eine Ausnahme ist gegeben, wenn er einen unverschuldeten Dienstunfall hatte, der diese Dienstunfähigkeit herbeiführte. Auch der Beamte auf Lebenszeit bekommt aber in den ersten fünf Jahren seiner Berufstätigkeit noch kein Ruhegehalt.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte, also auch für Lehrer, muss darauf achten, dass sie den Ruhegehaltsregelungen angepasst ist: Am Anfang also relativ viel leistet, bei längeren Dienstjahren dann in ihren Leistungen zurückgehen kann, weil seine Ruhegehaltsversorgung steigt.
So kann es zur Dienstunfähigkeitseinstufung kommen
Entscheidend ist, dass die Dienstunfähigkeit allein vom Dienstherrn entschieden wird.
Ist ein Lehrer zum Beispiel binnen sechs Monaten drei Monate krank, und kommt ein Arzt des Gesundheitsamtes zum Schluss, dass seine Dienstfähigkeit nicht ohne Weiteres wieder hergestellt werden kann, kann er als dienstunfähig eingestuft werden.
Was beim Versicherunsabschluss beachten?
Die Berufsunfähigkeit verlangt dagegen, dass man einen Beruf nicht mehr ausüben kann und auch keine andere Tätigkeit. Wird also ein Lehrer dienstunfähig, dann kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglicherweise nicht greifen.
Er muss also streng darauf achten, dass die Versicherung, die er abschließt, eine echte Dienstunfähigkeitsklausel zugrunde legt.