Thesaurierende Investmentfonds sind neben ausschüttenden Fonds eine zweite Anlagevariante in Sondervermögen. Sie unterliegen deutschem Steuerrecht, auch wenn es sich um ausländische Fonds handelt.
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Thesaurierende Investmentfonds – auch eine Anlagevariante für Sondervermögen
Seit dem 01.01.2009 gilt für alle in Deutschland erwirtschafteten Erträge eine pauschale Abgeltungssteuer. Mit der offiziellen Einführung dieser Steuer und der parallel stattfindenden Abschaffung des bis dato gültigen Halbeinkünfteverfahrens fallen auf alle privaten Einkünfte 25 % Steuern zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an, sobald der Freibetrag ausgeschöpft ist.
Dies gilt ebenso für Kapitalerträge aus deutschen und ausländischen Investmentfonds. Daneben wird die Abgeltungssteuer bei einem Verkauf persönlicher Fondsanteile auf Kursgewinne erhoben, unabhängig von der Besitzdauer.
Die Reinvestition
Bei thesaurierenden Investmentfonds werden Zinsen und Dividenden unmittelbar reinvestiert. Es findet keine Gewinnausschüttung statt, weshalb man von akkumulierenden Fonds spricht.
So wird der Wert erhöht und eine Renditesteigerung, resultierend aus Zinseszinsen, möglich. Bei inländischen Fonds erfolgt die Besteuerung der thesaurierten Gewinne unmittelbar.
Fazit
So werden jährlich die anfallenden Zinsabschlagsteuern (ZASt) wie Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Handelt es sich um ausländische thesaurierende Fonds im deutschen Depot, werden Abschlagssteuern dann fällig, wenn der Inhaber seine Anteile zurückgibt. Der Zinsabschlag erfolgt hierbei auf den Gesamtbetrag aller seit 01.01.1994 thesaurierten Renditen des Halters.