Mit Entgeltumwandlungen werden Finanzierungen der betrieblichen Altersversorgung bezeichnet. Dies geschieht durch einen Teil des Gehaltes bzw. Lohnes, der in eine Betriebsrente umgewandelt wird.
Was ist die Entgeltumwandlung?
Die Gehaltsumwandlung ist ein Förderweg, der im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer stattfindet. Hier wird ein Teil des Bruttogehaltes in eine freiwillige Zusatzrente eingezahlt.
Dabei sind Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung bis zu einer Obergrenze von 4 Prozent sozialabgaben- und steuerfrei. Diese Sozialabgabenfreiheit bezieht sich auf den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.
Es wird oft nicht so viel gespart, wie man denkt
Bezüglich der Steuerersparnis sowie der Ersparnis der Sozialversicherungskosten erscheint die Gehaltsumwandlung zunächst günstig. Grundsätzlich ist dem nicht so. In einigen Fällen kann die betriebliche Altersversorgung mit Gehaltsumwandlung im Vergleich zur privaten Rentenversicherung auch Nachteile aufweisen.
Oftmals werden dem Arbeitnehmer die Vorteile dieser Gehaltsumwandlung durch einen Vermittler oder einen Berater genannt. Bei einer näheren Betrachtung zeigt sich allerdings, dass der Vorteil der Steuerersparnis in einer entsprechenden Vergleichsrechnung untergehen kann. Wird angenommen, dass die Summe aus der Lohnsteuer und den Sozialabgaben des Arbeitnehmers 50 Prozent ausmacht, spart der Arbeitnehmer bei einer Gehaltsumwandlung 200 Euro im Monat einen Betrag von 100 Euro.
Dieser Betrag setzt sich aus der Steuer sowie dem Arbeitnehmeranteil am Sozialversicherungsbeitrag zusammen. Für die betriebliche Altersversorgung zahlt der Arbeitnehmer also dementsprechend netto 100 Euro. Angenommen, die Betriebsrente soll später ungefähr 1.000 Euro betragen, ist diese nachgelagert zu besteuern.
Zudem fallen hierauf noch die Beiträge der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an. So sind die Sozialrenten mit 100 Prozent zu versteuern. Nach Abzug der steuerlichen Abgaben, würden von einer angenommenen Betriebsrente in Höhe von 1.000 Euro netto nur noch 600 Euro verbleiben.
Würde auf die Gehaltsumwandlung verzichtet und stattdessen eine private Rentenversicherung gewählt werden, so müssten die Beiträge aus dem versteuerten Einkommen gezahlt werden. Je nach Tarif der ausgewählten privaten Rentenversicherung kann die spätere Rente höher ausfallen. Aus diesem Grund ist die Einholung verschiedener Beispielrechnungen unverzichtbar.
Fazit
Die betriebliche Altersvorsorge sowie die private Rentenversicherung sind komplexe Gebiete mit vielen Fallstricken. Oftmals sind diese für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht zu durchschauen. Zudem kann sich zwischen dem Arbeitgeber und dem Vermittler bzw. dem Berater eine Haftungsfalle auftun.
Indes ist eine ausführliche Beratung mit individuellen und unterschiedlichen Rahmendaten unabdingbar. Ebenso wird die Vergleichsrechnung durch die heutige steuerliche Situation sowie die Entwicklung des Kapitalmarktes beeinflusst.