Die BaFin denkt über ein Verbot bestimmter Derivate nach. Betroffen sein könnten die aus Sicht der deutschen Finanzaufsicht gefährlichen Differenzgeschäfte ebenso wie die Binären Optionen. Die Wertpapier-Chefin der Aufsichtsbehörde sagte, die Banken und Broker könnten nicht wie bisher einfach weitermachen.
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Finanzprodukte im Visier
Die Finanzaufsicht BaFin geht den Schritt eines möglichen Verbots nicht zum ersten Mal. Schon im September 2016 war über ein Verbot sogenannter Bonitätsanleihen diskutiert worden, das immer noch nicht endgültig vom Tisch ist.
Nun schießt sich die Behörde auf Binäre Optionen und CFDs ein, die sie ebenfalls für sehr riskante Finanzprodukte hält – zu gefährlich, um die Anlage vermeintlich unbedarften Privatanlegern zu gestatten. Verbote werden nicht ausgeschlossen.
Die Anleger würden bei dieser Art von Finanzwetten auf nur minimale Preisveränderungen von Aktien, Indizes, Währungen und Rohstoffen fast immer verlieren, sagte die Leiterin der BaFin-Wertpapieraufsicht Elisabeth Roegele zur „Welt am Sonntag“. Das widerspräche den Intentionen einer klassischen Wertanlage.
Die Verbraucher müssten geschützt werden, so die Finanzexpertin, die sich damit einer Auffassung der europäischen Wertpapieraufsicht European Securities and-Markets Authority (ESMA) anschließt. Diese warnt schon länger vor den entsprechenden Derivaten. Während allerdings das Verbot der Bonitätsanleihen wirklich kommen könnte, ließ Roegele in Bezug auf CFDs und Binäre Optionen offen, wie die BaFin mit diesen Anlageformen umgehen werde.
Produktinterventionen in diesem Ausmaß müssten im Vorfeld stets sehr sorgfältig geprüft werden, so Roegele. Gleichzeitig ließ sie keinen Zweifel daran, dass Interventionen unumgänglich seien. Die juristischen Mittel hierfürkann die BaFin einsetzen: Seit 2015 das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft trat, darf die Behörde ein Produkt komplett verbieten.
Hintergrund möglicher Verbote
Die Binären Optionen scheinen den Aufsichtsbehörden per se suspekt zu sein. Die CFDs wiederum gerieten in den öffentlichen Fokus und damit auch ins Visier der Behörden, nachdem Anfang 2015 der Frankenschock zu massiven Verlusten bei CFD-Anlegern geführt hatte. Selbst zwei Broker mussten Konkurs anmelden.
Die SNB (Schweizerische Nationalbank) hatte die starre Obergrenze für den Euro-Franken-Kurs von 1,20, die jahrelang bestanden hatte, unangekündigt aufgehoben, ein massiver Preisanstieg des Franken gegen den Euro (bis zur Parität) hatte eingesetzt. Gesetzte CFD-Stopps hielten nicht, viele der CFD-Anleger mussten Geld nachschießen. Das sahen die Aufsichtsbehörden nicht gern.
Allerdings lassen sich Verbote nicht “aus dem Hut zaubern“, so Roegele auf Anfragen von Fachjournalisten, warum die BaFin nicht längst mit einem CFD-Verbot reagiert habe. Die Banken dürften zumindest hinter den Kulissen intervenieren, denn sie verdienen gerade mit CFDs viel Geld. Die Commerzbank-Tochter Comdirect etwa vermeldet über 30 % aller aufgegebenen Orders im CFD-Bereich.
Banken sollen besser beraten
In Europa gilt schon seit 2004 für die Finanzmärkte die sogenannten MiFID-Richtlinie, die den Anlegerschutz stärkt. Ab 2018 wird MiFID II in Kraft treten, diese Richtlinie verschärft unter anderem die Vorschriften zur Anlegerberatung durch die Banken.
Die Banken dürfen zwar auch künftig gleichberechtigt die Provisions- und Honorarberatung durchführen. Doch Kunden sollen noch viel besser aufgeklärt werden, welche Provisionen fließen – zum Beispiel jährliche Bestandsprovisionen für Investmentfonds – und welchen Sinn diese für den Anleger haben.
Dieses Thema hat mit einem möglichen Verbot von CFDs und Binären Optionen nicht viel zu tun, es zeigt aber auf, dass der Markt künftig strenger reguliert werden dürfte. Davon könnten auch die genannten Derivate betroffen sein.