Die Börse ist für den Normalverbraucher ein unbekanntes Terrain. Hier wird mit Wertpapieren gehandelt und mit großen Geldbeträgen hantiert. Der entsprechende Makler agiert nach bestimmten Gesetzen.
Inhaltsverzeichnis
Das Berufsbild eines Börsenmakler
Ein Makler unterliegt in Deutschland bestimmten gesetzlichen Regelungen. Die Berufsbezeichnung darf nur diejenige Person führen, die eine entsprechende Berufsausbildung abgeschlossen und genügend praktische Erfahrung gesammelt hat.
Außerdem muss er ein bestimmtes Vermögen vorweisen oder andere Bürgschaften darlegen. Des Weiteren benötigen sie einer entsprechenden Erlaubnis nach § 34c GewO.
Was macht der Börsenmakler?
Der Makler an der Börse beschäftigt sich mit dem Verkauf und Kauf von Wertpapieren. Hier wurde zwischen dem amtlichen und dem freien Makler unterschieden, wobei die Unterscheidung seit 1998 nicht mehr rechtsgültig ist.
Seit dem 3. Finanzmarktförderungsgesetz 1998 wird zwischen Börsenhändlern und Skontroführern unterschieden. Erstere handeln mit Effekten und Skontroführer ermitteln Kurse.
Rahmenbedingungen für Börsenmakler
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Maklervertrag findet der Verbraucher in den §§ 652 ff. BGB und für den Handelsmakler in den §§ 93 ff. Handelsgesetzbuch (HGB). Hier werden die Sorgfaltspflicht (§ 98 HGB), die Beurkundung (§ 94 und 100 HGB) und der Selbsteintritt (§ 95 HGB) durch den Makler beschrieben.
Eine Sonderstellung nimmt der sogenannte Kursmakler ein. Dieser ist amtlich bestellt sowie vereidigt und ermittelt die aktuellen Börsenkurse. Den gesetzlichen Rahmen hierfür bilden die §§ 29 ff. BörsG.