Mit Cashflow (Zahlungsfluss) wird der im Geschäftsjahr erzielte Zahlungsüberschuss aus der gewöhnlichen Tätigkeit des Unternehmens bezeichnet.
Der Cashflow wird im Zuge der Rechnungslegung durch die Kapitalflussrechnung dargestellt und drückt die eigene Finanzkraft des Unternehmens.
Außerdem ist der Cashflow ein Indikator für die Ertragskraft des Unternehmens, da nicht zahlungswirksame Bewertungsvorgänge und Abschreibungen, die das Jahresergebnis beeinflussen, nicht im Cashflow erscheinen.
So wird der Cashflow ermittelt
Der Cashflow wird in der Regel aus der laufenden Geschäftstätigkeit, indirekt aus der GuV abgeleitet, indem nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen eliminiert werden.
Damit die Cashflow-Angaben vergleichbar sind, haben
- die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung (DVFA) und
- die Schmalenbach-Gesellschaft/ Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft (SG)
eine Empfehlung für die Ermittlung des Cashflows veröffentlicht:
Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag |
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens |
– Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens |
+ / – Veränderung der Rückstellungen für Pensionen, bzw. anderer längerfristiger Rückstellungen |
+ / – Veränderungen der Sonderposten mit Rücklageanteil |
+ / – Andere nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge von wesentlicher Bedeutung |
= Jahrescashflow |
+ / – Bereinigung ungewöhnlicher zahlungswirksamer Aufwendungen / Erträge von wesentlicher Bedeutung |
= Cashflow nach DVFA / SG |