Das Vermögen einer KAG muss von einer unabhängigen Depotbank in einem Depot (Sammelstelle für Wertpapiere) verwahrt werden, um das Fondsvermögen vom KAG-Vermögen zu trennen.
Depotbankaufgaben: Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen, Prüfung der von der KAG ermittelten börsentäglichen Ausgabe- und Rücknahmepreise, Durchführung der Ausschüttung an die Anteilinhaber und Abwicklung des Fondsvermögens bei Fonds-Auflösung.
Dafür bekommt die Depotbank eine Vergütung (Depotbankvergütung) – nicht zu verwechseln mit der Depotgebühr. Diese bekommt die KAG vom Anleger für die Fonds-Verwaltung.