Wer sein Studium abbricht und zu einem späteren Zeitpunkt ein neues aufnimmt, steht oft vor der Frage, wie das Studium finanziert werden soll. In bestimmten Fällen kann erneut BAföG bezogen werden.
Allgemeines übers Studieren und den Studienabbruch
Mehr als 2,2 Millionen Studenten gibt es derzeit in Deutschland. Mehr als 500.000 davon bekommen zumindest für einen bestimmten Zeitraum ihres Studiums BAföG. Allerdings brechen 20 Prozent der Studenten ihr Studium später wieder ab.
Viele wechseln aber dabei nur die Fachrichtung oder nehmen zu einem späteren Zeitpunkt ein anderes Studium auf. Ein solcher Fachrichtungswechsel wirkt sich auf den persönlichen BAföG-Anspruch aus. Es ist aber nicht grundsätzlich unmöglich, nach einem Wechsel erneut BAföG zu erhalten.
Bei einem Studienabbruch gibt es wegen des BAföG-Amtes einiges zu beachten
Voraussetzung für die Möglichkeit, erneut BAföG zu beantragen ist jedoch, dass der Wechsel spätestens nach dem dritten Fachsemester erfolgt. Außerdem muss ein gesetzlich anerkannter Grund für den Wechsel angegeben werden. Gesetzlich anerkannte Gründe sind beispielsweise Eignungsmangel oder Neigungswechsel.
Bei einem Fachrichtungswechsel nach dem dritten Fachsemester ist ein weiterer Bezug von BAföG nur möglich, wenn ein sogenannter unabweisbarer Grund geltend gemacht werden kann oder wenn in dem neu gewählten Studiengang die Einstufung von Anfang an in ein höheres Fachsemester erfolgt. Grundsätzlich wird BAföG maximal bis zum Ende der Regelstudienzeit ausgezahlt. Der BAföG-Höchstsatz liegt zurzeit bei 670 Euro im Monat für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen.