Bei deutschen Aktiengesellschaften gibt es die Stückaktie und die Nennwertaktie. Dabei gilt, dass von einer deutschen Aktiengesellschaft entweder nur Nennwertaktien oder nur Stückaktien ausgegeben werden können.
Was sind Nennwertaktien
Der Nennwert einer Aktie, ist die Höhe des Anteils am gesamten Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Der Nennwert einer Nennwertaktien hat dabei einen festen Geldbetrag. Der Nennwert einer Nennwertaktie muss mindestens 1 € betragen.
Natürlich kann der Nennwert von Nennwertaktien auch wesentlich höher wie als 1 € sein. Wenn man den Nennwert mit der Anzahl von allen ausgegebenen Nennwertaktien multipliziert erhält man den Betrag des Grundkapitals der Aktiengesellschaft.
Die Beteiligung an der Aktiengesellschaft eines Anlegers ist so hoch, wie die Summe der Nennwerte aller seiner Nennwertaktien. Wird diese Summe durch das Grundkapital der Aktiengesellschaft geteilt erhält man den prozentualen Anteile seiner Beteiligung an der Aktiengesellschaft.
Was sind Stückaktien
Eine Stückaktie gibt an, wie viel Anteil ein Anleger an dem Grundkapital der Aktiengesellschaft hat. Doch bei einer Stückaktie wird der Anteil des Investors nicht mit einem Geldbetrag erwähnt. Stattdessen lauten Stückaktien auf eine bestimmt Stückzahl.
Die größte Beteiligung eines Anlegers ergibt sich aus der Differenz der gesamten herausgegebenen Stückaktien und der vom Anleger im Besitz befindenden Stückaktien. Der anteilige Betrag des Grundkapitals, welcher auf die Stückaktie entfällt muss mindestens 1 € oder mehr betragen.
Wechsel der Aktienform
Durch Stückaktien und Nennwertaktien wir nur unterschiedlich das Beteiligungsverhältnis des Anlegers an der Aktiengesellschaft dargelegt. Wenn eine Aktiengesellschaft ihre Aktien von Stückaktien zu Nennwertaktien oder ihre Nennwertaktien zu Stückaktien wechselt gibt es keinen wirtschaftlichen Unterschied.
Auch der Wert der Aktien bleibt gleich. Lediglich wenn sich das Grundkapital verändert ergibt sich auch eine Änderung des Wertes der Aktien.