Einerseits Spekulationsgeschäft, andererseits Risikoabsicherung: Diese Form eines Finanzgeschäftes orientiert sich an der Entwicklung mittelbarer Faktoren, die Einfluss auf den Preis der eigentlichen Ware haben.
Inhaltsverzeichnis
Auf den ersten Blick ist es einfach
Ein Unternehmen, etwa ein Lebensmittelhersteller, möchte in einigen Monaten einen größeren Posten Getreide einkaufen, befürchtet bis dahin aber einen Zinsanstieg, der die Preiskalkulation seiner Waren durcheinanderbringen würde.
Also sichert er sich gegen dieses Risiko ab: Er vereinbart mit einem Handelspartner – zum Beispiel einem Finanzmakler – die Lieferung der Ware zu einem fest vereinbarten Preis. Damit entgeht das Unternehmen dem Risiko eines Zinsanstiegs. Der Handelspartner bekommt von der Firma eine Prämie, mit der der Partner seinerseits das Risiko begrenzt.
Zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Geschäftes hängt es von der Vertragskonstruktion ab, ob die vereinbarte „Option“ eingelöst, also die Ware zum festgelegten Preis geliefert und sofort bezahlt wird (Kassageschäft), ob die Zahlung unabhängig vom Lieferzeitpunkt erfolgt (Termingeschäft), ob der Handel verschoben oder gar gänzlich aufgelöst werden soll (was bei reinen Spekulationsgeschäften passieren kann).
Wie setzt sich der Basispreis eines Derivate zusammen?
Der sogenannte Basispreis solcher Geschäfte kann von unterschiedlichen Faktoren abhängig gemacht werden. Das Zinsniveau ist ein Beispiel, darüber hinaus gibt es Koppelungen an bestimmte Indizes (Rohstoffe, Wertpapiere, Devisen).
Die Vereinbarungen basieren mithin stets auf einem Faktor – oder auch mehreren Faktoren -, der mit dem eigentlichen Handelsgegenstand nur mittelbar zu tun hat, also „derivat“ ist (aus dem Lateinischen: „abgeleitet“). Wer den Überblick behalten möchte, lässt sich einen Finanz-Ordner erstellen.
Im Detail gibt es viele Nuancen dieser Handelsart. So zum Beispiel „bedingte“ Geschäfte, die die tatsächliche Warenlieferung offen lassen, oder „unbedingte“ Vereinbarungen, die eine Warenlieferung festschreiben. Eine Sonderform sind „Swaps“, bei denen es nicht um konkrete Waren geht, sondern um die Regelung von Finanzströmen.
Ein Beispiel: Ein Unternehmen hat einen lang laufenden Kredit zu einem festen Zinssatz abgeschlossen, aktuell entwickelt sich der Zinssatz jedoch auf niedrigerem Niveau. Damit der Kreditnehmer von dem niedrigeren Satz am Markt profitieren kann, stellt er den Kredit auf „variabel“ um.
Orientiert am Marktzins, wird über einen bestimmten Zeitraum mit dem Kreditgeber ein „Swap“ vereinbart: Der Festzinssatz wird gegen einen – aktuell niedrigeren – variablen Zins nach dem „Interbankensatz“ für die Restlaufzeit des Darlehens getauscht. Der Kreditnehmer zahlt nun einen niedrigeren Zins sowie einen bestimmten Ausgleichsbetrag zum ursprünglich vereinbarten Zinssatz.
Je nach Kreditvolumen kann die Ersparnis beträchtliche Summen ausmachen. Der Bank entsteht kein Verlust, denn sie kann ja ihre eigenen Geschäfte auf der Basis des variablen Interbankensatzes tätigen und daraus Zinsgewinne erzielen.
Fazit
Allen Geschäften dieser Art ist gemein, dass sie in erster Linie dazu dienen, das Risiko von Preissteigerungen zu minimieren. Auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Rohstoffe sind gar Absicherungen auf der Basis von Wettervorhersagen möglich – denn eine „verhagelte“ Ernte kann schnell zu erheblichen Lieferengpässen und damit Preisanstiegen führen.