Eine recht einfache Methode der betrieblichen Vorsorge mit wenig Verwaltungsaufwand ist die Direktversicherung. Jeder Arbeitgeber muss eine Möglichkeit für Arbeitnehmer anbieten, mit dieser für das Alter vorzusorgen.
Sichern Sie sich Ihre Zukunft mit einer betrieblichen Altersvorsorgeversicherung
Eine Direktversicherung im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge ist eine Rentenversicherung, eine fondsgebundene Lebensversicherung oder eine Kapital-Lebensversicherung.
Der Arbeitgeber ist dabei der Vertragsnehmer, und der Arbeitnehmer unterschreibt als die Person, die versichert wird. Prinzipiell bieten alle Lebensversicherungen Direktversicherungen an; der Arbeitgeber kann jedoch auch eine vorgeben.
Wer eine Direktversicherung zur Altersversorgung abschließt, dessen Bruttogehalt wird durch eine Gehaltsumwandlung zum Teil als Rente angespart. Die Beiträge sind dabei bis zu vier Prozent und darüber hinaus für einen Betrag von 1.800 EUR steuer- und sozialabgabenfrei.
Wechselt der Versicherte den Arbeitsplatz, kann er den Vorsorgevertrag allein weiterführen oder einem anderen Arbeitnehmer übertragen, zahlt dafür aber erneut Vertragsabschlusskosten. Alternativ stellt er den Vertrag beitragsfrei. Der Garantiezins für den Vertrag beträgt 2,25 Prozent. Es ist jedoch möglich, dass dieser in Zukunft gesenkt wird.
Wichtig zu wissen
Schließt man eine Direktversicherung ab, sollte man sich dessen bewusst sein, dass das Guthaben vor dem 60. Lebensjahr nicht verfügbar ist und es auch nicht abgetreten, verkauft oder verpfändet werden kann. Bei Neuverträgen ab 2012 ist es möglich, sich das Guthaben nicht vor dem 62. Lebensjahr des Versicherungsnehmers auszahlen zu lassen.
Seit 2009 ist außerdem die Sozialversicherungsfreiheit auf die Auszahlsumme entfallen, und Direktversicherungen müssen ab 2005 nachgelagert versteuert werden. Der Steuersatz liegt aber im Rentenalter niedriger. Das Kapital wird lebenslang in einer monatlichen Rente ausgezahlt.
Zu Beginn der Rentenlaufzeit kann man sich maximal 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen. Nach dem Tod des Begünstigten erhalten Hinterbliebene bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit Leistungen.