Die Pflege älterer Menschen ist teuer und aufwendig. Die Pflegeversicherung deckt in der Regel nur einen Teil der Kosten ab. Der Rest muss vom Pflegebedürftigen und seinen Kindern aufgebracht werden.
Ursprünglich wurde die Pflegeversicherung ins Leben gerufen, um so die anfallenden Kosten für die Pflege älterer Menschen sicherzustellen. Jeder sozialversicherte Deutsche zahlt neben dem allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung in Höhe von 15,5 Prozent des Bruttolohnes noch 1,95 Prozent zur Pflegeversicherung. Kinderlose, die älter als 23 Jahre alt sind, müssen noch einen Zuschlag von 0,25 Prozent leisten.
Bei einer vollstationären Betreuung liegt der Kostenzuschuss der Pflegekasse in der Pflegestufe I bei 1.023 Euro, in der Pflegestufe II bei 1.279 Euro und in der Pflegestufe III bei 1.510 Euro.
Wann und wie müssen Unterhaltszahlungen an die Eltern geleistet werden?
In den meisten Fällen reichen diese Zuschüsse nicht aus, die Pflegekosten vollständig zu tragen. In diesen Fällen haftet der Pflegebedürftige mit seiner Rente bzw. mit seinem Privatvermögen. Reicht auch dieses gegebenenfalls nicht aus, so werden die Verwandten ersten Grades in die Pflicht genommen. In erster Linie ist hierbei an die Kinder zu denken.
Zunächst gehen in der Regel die Sozialämter in Vorleistung und holen sich das Geld dann später von den Kindern wieder. Bis zu 1.400 Euro netto darf das Kind eines Pflegebedürftigen für die eigenen Lebenshaltungskosten behalten. Alles, was darüber hinaus verdient wird, kann zur Deckung der Pflegekosten herangezogen werden.
Grundsätzlich gilt: Nur leibliche Kinder haften für ihre Eltern. Außerordentliche finanzielle Belastungen – wie zum Beispiel die Existenz eigener Kinder – können hierbei jedoch in Anrechnung gebracht werden, sodass der zu zahlende Betrag gegebenenfalls reduziert wird.
Die private Pflegeversicherung
Mehr als 1,4 Millionen Deutsche haben sich für private Pflegezusatzversicherungen entschieden. Diese greifen dann, wenn der Versicherte pflegebedürftig wird.
Es gibt neben Pflegezusatzversicherungen, die für die faktisch abzudeckenden Kosten aufkommen, noch Pflegetagesgeldversicherungen (Zahlung eines festen Geldbetrags pro Tag) sowie Pflegerentenversicherungen (Zahlung einer festen monatlichen Rente). #
Welches Modell das passende ist, sollte am besten in Ruhe von allen Familienangehörigen zusammen erörtert und entschieden werden. Schließlich sind alle am Ende davon betroffen.