Kapitallebensversicherungen, die für den Erlebensfall abgeschlossen wurden, dienen der Kapital- und Vermögensbildung. Über Jahre wird auch mit kleinen Beiträgen, die monatlich konstant oder auch dynamisch entrichtet werden, auf die Versicherungssumme eingezahlt.
Ist diese Versicherungssumme erreicht, tritt für den Versicherungsnehmer der Erlebensfall ein. Die Versicherungssumme wird ihm zuzüglich der Überschussbeteiligung ausgezahlt.