Die Krankenkassen können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für einzelne Fitnesskurse übernehmen. Die Kurse müssen nachweislich der Gesundheitsförderung dienen und von einer Fachkraft geleitet werden.
Das Gesundheitssystem in Deutschland gehört zu den teuersten der Welt. 2013 betrugen die Gesundheitsausgaben insgesamt 334 Mrd. EUR und damit 11,5 % des Bruttoinlandsprodukts. 2014 betrugen die relativen Ausgaben im Gesundheitswesen 12,6 % des Bruttoinlandsprodukts oder insgesamt 378 Mrd. EUR (Tendenz steigend).
Warum zahlt die Krankenkasse die Fitnessstudio Kosten?
Wer sich fit hält und gesund bleibt, hilft dem Gesundheitssystem, nicht unerhebliche Kosten zu sparen. Regelmäßige Bewegung fördert die Gesundheit. Somit liegt auch die häufige Nutzung eines Fitnessstudios durch die Versicherten im Interesse der Krankenkassen, weil dort der Bewegungsmangel in jeder denkbaren Form reduziert wird.
Im Sozialgesetzbuch heißt es, dass die Krankenkassen den Gesundheitszustand der Versicherten verbessern müssen. Das ist auch wirtschaftlich vorteilhaft, weil eine dauerhafte gesunde Lebensführung bereits in jungen Jahren den Kassen kostspielige Behandlungen und Therapien im Alter ersparen.
Viele Kassen haben den Trend der Zeit erkannt und fördern auf vielfältige Weise zahlreiche Gesundheitsmaßnahmen: Aqua-Jogging, Nordic-Walking, Herz-Kreislauf-Training usw. 2006 haben sich die gesetzlichen Krankenkassen auf den sogenannten „Leitfaden Prävention“ geeinigt. Darin ist die konkrete Gestaltung aller Präventionsmaßnahmen genau festgelegt.
Um förderungsfähig zu sein, müssen die Maßnahmen aber auch konkrete Voraussetzungen erfüllen. Die Kurse müssen von einem professionellen Trainer geleitet werden. Das Übungskonzept muss wissenschaftlich fundiert sein und nachweislich zur Verbesserung des Gesundheitszustandes führen. Schließlich müssen die Teilnehmer in einer Gruppe üben.
Weiterhin verpflichtet der „Leitfaden Prävention“ die Kassen ihre Mitglieder dazu zu bewegen, Sportaktivitäten in ihrem Alltag zu integrieren, sich besser zu ernähren, mit Stress effektiver umzugehen und den Alkohol- und Zigarettenkonsum zu reduzieren.
In der Regel bieten die Kassen den Versicherten mindestens einen Kurs mit 8 bis 12 Sitzungen pro Jahr, der sich mit der Vorbeugung von Gesundheitsgefahren befassen muss. Die Kosten werden entweder ganz übernommen oder müssen z. B. zu 10 oder 20 Prozent von den Versicherten getragen werden.
Ein Angebot und Prämien von der Krankenkasse erhalten
Die Angebote der durchschnittlichen Fitnessstudios werden immer mehr ausgebaut. Gehörten früher lediglich einige Trainingsgeräte, große Wandspiegel, Aerobic- und Bauch-Beine-Po-Kurse zum Angebot, so werden heute zahlreiche Bewegungs- und Gesundheitskurse für viele Altersgruppen und unter Berücksichtigung der verschiedenen körperlichen Voraussetzungen angeboten.
Einzelne Kurse im Fitnessstudio können von der Krankenkasse finanziell gefördert werden, wenn sie nachweislich zur Verbesserung des Gesundheitszustandes führen und von einer Fachkraft (Sportwissenschaftler, Sportlehrer, lizenzierter Übungsleiter usw.) geleitet werden. Ob ein konkretes Angebot förderungsfähig ist, muss mit der jeweiligen Krankenkasse abgesprochen werden.
Viele Kassen bieten ihren Versicherten zudem Prämien für eine gesunde und sportliche Lebensführung an. So zahlen einzelne Kassen Bonus-Prämien aus, wenn der Versicherte eine regelmäßige sportliche Betätigung nachweisen kann. Doch auch bei der Gestaltung von Prämien-Angeboten gibt es Unterschiede von Kasse zu Kasse.
Entsprechend sollte man sich im Vorfeld bei der konkreten Krankenkasse informieren und eventuell einen Kassenwechsel in Betracht ziehen.