Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Buchhaltung Ansprüche des bilanzierenden Unternehmens gegenüber Dritten, z.B.: Kunden.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, LuL abgekürzt, befinden sich in der deutschen Bilanzgliederung nach §266 HGB auf der Aktivseite (Mittelverwendung) unter dem Posten Umlaufvermögen, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Vermögenswerte, der in Folge eines Verkaufs von einer Ware oder Leistung auf Kredit entstehen. Wird z.B. eine Rechnung mit Zahlungsbedingung Netto in 60 Tagen ausgestellt, ist dies ein Zeichen dafür, dass der Verkauf tatsächlich auf Kredit anstatt in Bar gemacht wurde.
Die Zahlungsbedingung Netto in 60 Tagen bedeutet, dass der gesamte Betrag nach 60 Tagen fällig wird und zurückgezahlt werden muss.
Aufnahme von LuL in der Bilanz
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden auf der Sollseite eingetragen.
Bei der Aufnahme der Transaktion wir der Kassenbestand belastet und Forderungen erhalten eine Gutschrift.
Debitorenumschlag
Der Debitorenumschlag gibt an, wie oft die Forderungsbestände umgeschlagen werden müssen um den Umsatz zu erzielen.
Der Ratio wird berechnet, indem die Umsatzerlöse, die Verkäufe, durch den Durchschnittswert von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geteilt werden.
Debitorenumschlagsdauer
Diese Kennzahl gibt die durchschnittliche Zeitdauer an, die zwischen Verkauf auf Kredit und der Bezahlung vom Kunden vergeht. Berechnet wird dieser Wert aus dem Wert des Debitorensammelkontos geteilt durch 365 und dem Wert des Debitorenumschlags.
Ein Unternehmen versucht diesen Wert möglichst gering zu halten, um die Kapitalbindungsdauer zu verringern. Um den Wert zu senken, kann ein Unternehmen verschiedene Mittel zur Verfügung, wie zum Beispiel die Gewährung günstiger Zahlungsbedingungen oder Mahnverfahren.