Für viele Unternehmen ist es oft schwierig, neue Anlagen oder Fahrzeuge zu finanzieren. Leasing-Verträge bieten bei entsprechender Bonität eine gute Möglichkeit. Darüber hinaus sind sie steuerlich absetzbar.
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Ob es um die Anschaffung von Maschinen oder von Geschäftswagen geht
Für die meisten Unternehmer spielt die Finanzierung eine zentrale Rolle. Eine Möglichkeit bieten hierbei sogenannte Leasing-Verträge. Das Wort Leasing leitet sich von dem englischen Verb „to lease“ her und bedeutet soviel wie „pachten“ oder „mieten“.
Bei einem Leasingvertrag handelt es sich um einen Nutzungsüberlassungsvertrag. Hierbei übernimmt der Leasinggeber (oft der Hersteller oder Händler) die Finanzierung und Beschaffung des Firmenwagens. Der Leasingnehmer erhält im Gegenzug das Recht, das Fahrzeug zu nutzen und muss hierfür einen bestimmten monatlichen Betrag bezahlen.
Hinzu kommen in der Regel noch Sonderzahlungen, die als Entgelt für den Leasinggeber zu verstehen sind. Oft sind die in der Werbung genannten geringen monatlichen Raten irreführend, da dieser Aspekt verschwiegen wird. Am Ende der Vertragslaufzeit hat der Leasingnehmer zumeist die Möglichkeit, das Fahrzeug zu erwerben. Hiervon machen jedoch nicht alle gebrauch, denn in der Regel ist der Erwerb über einen Ratenkredit in diesem Fall günstiger.
Eine gute Alternative: Der Leasingvertrag
Ein Leasing-Vertrag bietet den Vorteil, dass der Leasingnehmer auch ohne Eigenkapital ein Fahrzeug finanzieren kann. Voraussetzung ist hierfür jedoch eine gute Bonität. Der Leasinggeber wird diese üblicherweise bei der „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ (kurz Schufa) abfragen.
Hier werden rund 66 Millionen Einzeldaten gespeichert, die Rückschlüsse auf die Zahlungsfähigkeit erlauben. Das ist nicht zuletzt aufgrund der weiterhin hohen Zahl von Insolvenzen ein gut nachvollziehbarer Schritt. Wie das Statistische Bundesamt ermittelte, waren allein im Mai mehr als 2.600 Firmeninsolvenzen in Deutschland zu verzeichnen.
Im Vergleich zum Vorjahr bedeutete das ein Minus von 3 Prozent. Im gleichen Zeitraum gab es mehr als 9.300 Privatinsolvenzen, was ein Plus von 9,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr war. Beim Abschluss von Leasing-Verträgen auf Nummer sicher zu gehen, ist für viele Leasinggeber daher von größter Bedeutung.
Leasing-Verträge ermöglichen Unternehmen somit also die Anschaffung eines Geschäftswagens, ohne Eigenkapital zu binden. Die monatlichen Raten sorgen darüber hinaus für Transparenz und Kalkulierbarkeit. Ein Leasing-Vertrag bietet aber auch noch in anderer Hinsicht Vorteile. Denn die damit verbundenen Ausgaben sind vom Leasingnehmer als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
Beim Abschluss des Vertrages sollten außerdem zwei wesentliche Faktoren berücksichtigt werden. An erster Stelle betrifft das die vertraglich definierte Kilometerleistung. Es kann festgelegt werden, welche Kilometerhöchstgrenze vom Nutzer nicht überschritten werden darf.
Wer trotzdem mehr fährt, muss deutlich nachzahlen. Der zweite wichtige Faktor ist der Restwert des Fahrzeugs zum Vertragsende. Dieser wird ebenfalls vertraglich festgelegt. Unterschreitet der tatsächliche Wert jedoch den definierten Betrag, muss der Leasingnehmer ebenfalls nachzahlen.
Wo kann ich Geschäftswagen leasen?
Leasing-Verträge bietet praktisch jeder Fahrzeughändler an. Wie bei anderen Finanzierungsmöglichkeiten so gilt auch hier: Die Konditionen sind oft Verhandlungssache. Deshalb kann es sich lohnen, Angebote mehrerer Händler einzuholen.
Ein wichtiger Punkt ist hierbei auch ein integrierter Wartungs- und Instandhaltungsservice. Denn dafür ist der Fahrzeugnutzer selbst verantwortlich.