Die Wahl der Gesellschaftsform steht häufig am Anfang einer Unternehmensgründung. Ob man seine Firma als Einzelgesellschaft, GmbH oder Aktiengesellschaft führt, hat drastische Folgen für Haftung, Besteuerung und Kapitalanforderungen.
Es lassen sich grundsätzliche zwei große Gruppen der Unternehmensformen unterscheiden: Die Personengesellschaft und die Kapitalgesellschaft.
Personengesellschaften
Personengesellschaften und Einzelgesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass sie keine eigenständigen juristischen Personen sind, sondern Geschäft immer den Besitzer als verantwortliche Person haben.
Das hat für die Besitzer die Folge, dass sie etwa für einen Kredit, den die Firma aufgenommen hat, direkt haften. Er bleibt also selbst dann auf den Schulden sitzen, wenn er sein Unternehmen offiziell zugemacht hat.
Personengesellschaften entstehen aus der Zusammenarbeit von wenigstens 2 Personen und unterliegen der Einkommensteuer. Entnahmen der Teilhaber von Personengesellschafter werden nicht extra besteuert.
Typische Beispiele für Personengesellschaften sind Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft. Dabei hat die Kommanditgesellschaft die Besonderheit, dass nicht alle Teilhaber mit mehr ihrem gesamten Vermögen haften, sondern i.d.R. nur einer von ihnen (Komplementär).
Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, das heißt sie können selbst Verträge abschließen und haftbar gemacht werden. Dies hat für die Besitzer den Vorteil, dass sie nur mit ihrem eingesetzten Kapital haften.
Ist das Unternehmen zahlungsunfähig und kann seine Schulden nicht mehr bedienen, so können die Gläubiger sich also nicht an Besitzer halten. Dies hat allerdings zur Folge, dass Banken für Kredite regelmäßig Bürgschaften fordern und die Besitzer letztendlich doch wieder haften.
Kapitalgesellschaften müssen auf ihre Gewinne Körperschaftsteuer zahlen, für Ausschüttungen an Anteilseigner ist i.d.R. (Abschlagstuer) Kapitalertragsteuer abzuführen. Weiterhin ist zu beachten, dass zu Gründung von Kapitalgesellschaften ein bestimmtes Grundkapital notwendig ist.
Die bekanntesten Formen von Kapitalgesellschaften sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).