Für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ist die Unfallversicherung gesetzlich geregelt. Neben Sachleistungen (ärztliche Versorgung/Rehabilitationsmaßnahmen) werden Unfall- oder Berufsunfähigkeitsrenten gezahlt.
Wozu die gesetzliche Unfallversicherung
Auf der Grundlage des siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) und der Berufskrankheitenverordnung (BKV) soll die GUV Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz verhüten und die Leistungsfähigkeit des Versicherten nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten wiederherstellen.
Das Unfallversicherungsgesetz in Deutschland wurde im Rahmen der bismarckschen Sozialgesetzgebung im Jahr 1884 eingeführt.
Deshalb brauchen Sie eine gesetzliche Unfallversicherung
Generell können sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit auch eine Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit durch die Unfallversicherung beantragen. Allerdings sind hierzu bestimmte Voraussetzungen notwendig.
Die vom Gesetzgeber installierte Unfallversicherung zahlt eine Berufsunfähigkeitsrente erst dann, wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in einer rentenberechtigten Höhe von mindestens 20 Prozent vorliegt. Der Beginn der Rente erfolgt, wenn diese Erwerbsminderung über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinausgeht.
Besteht aufgrund eines Arbeitsunfalles bereits eine Erwerbsminderung von 10 Prozent und es kommt ein neuer Versicherungsfall dazu, der ebenfalls eine 10-prozentige Erwerbsminderung veranlasst, gilt der gesetzliche Stütztatbestand. Beide Versicherungsfälle werden zusammengefasst und ein Rentenanspruch ist gegeben.
Fällt allerdings eine Erwerbsminderung aufgrund einer gesundheitlichen Verbesserung weg, entfällt der gesamte Rentenanspruch, weil die Mindesthöhe einer Erwerbsminderung von 20 Prozent nicht mehr gegeben ist.
Besonderheit die es zu beachten gibt
Seit dem 1. Januar 2008 gibt es in der GUV eine besondere Regelung für landwirtschaftliche Unternehmen, die sich auch auf Ehegatten und Familienangehörige bezieht.
Um eine Berufsunfähigkeitsrente aus der Unfallversicherung zu erhalten, muss eine Erwerbsminderung von mindestens 30 Prozent gegeben sein, die auf einen Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit zurückzuführen ist.