Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bildet die buchhalterische Übersicht über alle Aufwände und Erträge eines Unternehmens in einer bestimmten Periode.
Neben der Bilanz bildet sie den Hauptbestandteil eines Jahresabschlusses. Sie ist also in etwa der „große Bruder“ der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
GuV im Kontext der Doppik
Um dem System der doppelten Buchführung zu entsprechen, hat die GuV zwei Seiten. Auf der linken Seite im Soll werden alle Aufwände verbucht, während auf der rechten Seite im Haben alle Erträge verbucht werden. Der Saldo (Unterschied) zwischen den Werten auf beiden Seiten ist der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag.
Zur Aufstellung der GuV kann das Unternehmen i.d.R. zwischen Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren wählen. Beide sind in §275 HGB beschrieben. Neben dem HGB finden sich auch in den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Regeln zum Aufstellen der GuV.
Gesamtkostenverfahrung und Umsatzkostenverfahren
Im Gesamtkostenverfahren werden zunächst Umsatzerlöse sowie Bestandsänderungen und sonstige betriebliche Erträge wiedergegeben. Davon wird der Aufwand, aufgeschlüsselt in Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen, abgezogen. Unter Berücksichtigung von weiteren Aufwänden und Erträgen wird am Schluss der Jahresüberschuss ermittelt.
Das Umsatzkostenverfahren hingegen ermittelt aus Umsatzerlösen und Herstellungskosten der verkauften Güter zunächst ein Bruttoergebnis vom Umsatz. Von diesem Bruttoergebnis werden Vertriebskosten, Verwaltungskosten sowie weitere Aufwände abgezogen und Erträge hinzugerechnet. In der letzten Zeile steht, wie im Gesamtkostenverfahren, auch hier der Jahresüberschuss.
Das Jahresergebnis lässt sich durch die Wahl des einen oder des anderen Verfahrens zur Berechnung nicht beeinflussen. Der Unterschied liegt vielmehr in der Transparenz. Das Gesamtkostenverfahren hat insgesamt einen höheren Informationsgehalt, da es Bestandsveränderungen explizit berücksichtigt und die Kostenarten detaillierter aufsplittet.