Damit Pfandbriefe als „Jumbo-Pfandbriefe“ klassifiziert werden können, muss das Emissionsvolumen wenigstens eine Milliarde Euro betragen – unter Umständen kann es zunächst auch geringer sein.
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Ein Pfandbrief darf erst ab einem Volumen von einer Milliarde € Jumbo genannt werden
Die Eigenschaften eines Jumbo-Pfandbriefs sind gesetzlich nicht normiert. Aus diesem Grund haben die Emittenten eigene Mindestanforderungen festgelegt, die ein „Jumbo“ erfüllen muss – besonders der Verband deutscher Pfandbriefbanken spielte bei der Auswahl der Kriterien eine wichtige Rolle.
Bei der Erstausgabe eines Jumbo-Pfandbriefs muss dessen Volumen mindestens eine Milliarde Euro betragen – ein Umfang von 750 Millionen Euro ist ebenfalls möglich, wenn der Emittent sich verpflichtet, in den folgenden 180 Tagen das Volumen entsprechend zu erhöhen. Bei Jumbo-Pfandbriefen muss es sich zwingend um endfällige und festverzinsliche Wertpapiere handeln, eine Aufstockung muss mindestens 125 Millionen Euro hoch sein.
Zudem ist der großvolumige Pfandbrief unmittelbar nach der Begebung, spätestens jedoch 30 Tage nach der Wertstellung an einem Markt der Europäischen Union einzuführen – alternativ kommt auch ein organisierter Handelsplatz in einem Staat infrage, der das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) unterzeichnet hat. Jumbo-Pfandbriefe, die eine der genannten Eigenschaften verlieren, dürfen nicht mehr als solche bezeichnet werden.
Emission eines Jumbo-Pfandbriefs
Die Emission, also die Ausgabe des Jumbo-Pfandbriefs, wird von mindestens fünf Konsortialbanken begleitet – dabei handelt es sich um Kreditinstitute, die in einem Konsortium zusammengeschlossen sind. Diese Banken sind für das sogenannte „Market Making“ zuständig: Sie fungieren wie Börsenmakler, indem sie abhängig von der Laufzeit und auf Anfrage Geld- und Briefkurse bis zu einer Höhe von 15 Millionen Euro quotieren.
Der Briefkurs bezeichnet dabei den Verkaufspreis eines Wertpapiers, während der Geldkurs Auskunft darüber gibt, welchen Preis der Käufer für das Papier zu zahlen bereit ist. Der Begriff „quotieren“ steht für die gleichzeitige Ausgabe von Kauf- und Verkaufspreis, die über den gesamten Tag während der üblichen Handelszeiten stattfindet.
Je kürzer die restliche Laufzeit des Jumbo-Pfandbriefs ausfällt, desto enger ist die Marge zwischen den beiden Kursen zu wählen. Einige Handelsplätze stellen höhere Anforderungen an die Emission von „Jumbos“: Die Plattform EuroCreditMTS schreibt beispielsweise ein Mindestvolumen von 2 Milliarden Euro vor, zudem müssen mindestens 7 Banken am Market Making beteiligt sein, damit das Papier überhaupt emittiert werden darf.
Geschichtliches zum Pfandbrief
Die Geschichte des Pfandbriefs an sich kann bis Mitte des 18. Jahrhunderts zurückverfolgt werden. Es handelt sich um eine Anleihe, die von einer speziellen Pfandbriefbank ausgegeben wird – dem Investor steht im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Instituts eine Deckungsmasse zur Verfügung, die seine Investition zusätzlich absichert.
Der erste Pfandbrief, der als „Jumbo“ bezeichnet werden konnte, wurde in Deutschland 1995 von der Frankfurter Hypothekenbank aufgelegt. 2008 wurde das Volumen des Jumbo-Pfandbriefmarkts bereits auf rund 390 Milliarden Euro geschätzt.
Auch im europäischen Ausland wurden nach und nach die Voraussetzungen für die Emission dieser Papiere geschaffen: Das Umlaufvolumen der sogenannten „Jumbo Covered Bonds“ betrug im Jahr 2007 etwa 820 Milliarden Euro, wobei Emittenten aus 19 verschiedenen Ländern der Europäischen Union am Markt tätig waren.