Aktien, die von einer Aktiengesellschaft im Rahmen einer Kapitalerhöhung herausgegeben werden. Bisherige Aktionäre erhalten in der Regel das Recht zum Bezug dieser Aktien in einem bestimmten Verhältnis zur Zahl ihrer alten Anteile.
Dieses Recht nennt man Bezugsrecht. Übriggebliebene Junge Aktien werden solange an der Börse gehandelt, bis sie eine volle Dividendenberechtigung (den Status einer Altaktie) erreicht haben.