Leasingverträge mit Kündigungsmöglichkeit werden im allgemeinen auf unbestimmte Zeit abgeschossen und können vom Leasingnehmer grundsätzlich nur zu vertraglich festgelegten Zeitpunkten gekündigt werden.
Bei der Berechnung der Leasingraten wird von einer kalkulatorischen Laufzeit ausgegangen. Die Leasingraten sind so berechnet, dass erst nach Ablauf der kalkulatorischen Leasingdauer Vollamortisation erreicht wird.
Im Falle der Kündigung durch den Leasingnehmer vor Ablauf der kalkulatorischen Laufzeit ist eine Abschlusszahlung zu leisten.