Eine Kapitalerhöhung ist die Erhöhung des Eigenkapitals zur Finanzierung eines Unternehmens. Maßgebend ist der Kapitalbedarf, sonst besteht Gefahr der Überfinanzierung. Eine Kapitalerhöhung erfolgt bei Personengesellschaften, durch Selbstfinanzierung (Nichtentnahme von Reingewinn) oder durch zusätzliche Kapitaleinlagen der bisherigen oder neuer Gesellschafter.
Ein Vertrag oder eine Satzung kann bestimmen, dass mit Rücksicht auf eine mögliche Verschiebung der Beteiligungsverhältnisse eine Kapitalerhöhung nur mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich ist. Die Beschränkung der absoluten und quotalen Beteiligung kann vertraglich festgelegt werden.