Recht, einen bestimmten Devisenbetrag zu einem im Voraus festgelegten Wechselkurs bzw. Preis an dem im Kontrakt vorgesehenen Verfalldatum vom Optionsaussteller (Stillhalter) zu beziehen (= europäische Option).
Beim Leasing: Bei Vollamortisationsverträgen hat der Leasingnehmer im allgemeinen die Option, das Leasingobjekt nach Ablauf der kündbaren Leasingdauer zum Restbuchwert oder zum niedrigeren gemeinen Wert bzw. Marktwert von der Leasinggesellschaft zu kaufen. Er kann aber auch eine ihm eingeräumte Verlängerungsoption in Anspruch nehmen.