Einnahmen und Einkommen aller Art müssen in Deutschland versteuert werden. Das gilt auch für Kapitalgesellschaften und Vereine. Die von ihnen zu entrichtende Steuer wird als Körperschafts-Steuer bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Die Körperschaftssteuer in der Kürze dargelegt
Grundsätzlich muss jedes Einkommen bzw. jeder Gewinn und jede Einnahme versteuert werden. Das gilt nicht nur für alle Arbeitnehmer und Selbstständigen, sondern auch für alle inländischen juristischen Personen wie zum Beispiel Kapitalgesellschaften, Vereine und Genossenschaften.
Die von ihnen zu entrichtende Steuer wird als Körperschafts-Steuer bezeichnet. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte direkte Steuer (im Gegensatz zur indirekten Steuer wie zum Beispiel der Umsatzsteuer). Der Steuersatz beträgt 15 Prozent. Die oben genannten juristischen Personen sind dazu verpflichtet, mittels der entsprechenden Formulare jährlich eine „Körperschafts-Steuererklärung“ beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Die Körperschafts-Steuer ist eine Gemeinschaftssteuer, die sowohl dem Bund als auch den Bundesländern zugutekommt (Artikel 106 Absatz 3 GG). Der Steuersatz und die juristischen Details sind bundeseinheitlich geregelt. Änderungen können lediglich vom Bundesrat beschlossen werden, da diese Steuer in die Verwaltungshoheit der Länder fällt (Artikel 108 Absatz 2 GG). Insofern ist auch nicht das Bundesministerium der Finanzen zuständig, sondern die kommunalen bzw. lokalen Finanzämter.
Änderungen des Körperschaftssteuer-Steuersatzes
In den vergangenen Jahren hat es immer wieder Änderungen bei den Steuersätzen gegeben. So wurde die Körperschafts-Steuer zum Beispiel im Jahr 2001 von 40 Prozent auf 25 Prozent reduziert. Eine weitere Reduzierung fand im Jahr 2008 im Rahmen der Unternehmenssteuerreform statt. Demnach wurde der Steuersatz von 25 Prozent auf nur noch 15 Prozent reduziert.
Dadurch haben sich die Einnahmen aus der Körperschafts-Steuer erheblich verringert und sind heute in deutlich geringerem Maß als früher für die öffentliche Finanzausstattung relevant. Während in den Jahren 2006 und 2007 noch rund 33 Milliarden Euro an Steuereinnahmen daraus zu erzielen waren, sank der Betrag 2008 auf 16 Milliarden Euro und im Jahr 2007 auf 7 Milliarden Euro.
Ab wann ist man körperschaftssteuerpflichtig?
Die Steuerpflicht beginnt an dem Tag, an dem die juristische Person angefangen hat zu existieren, und endet am Tag der Liquidation bzw. der Auflösung. Für die jährlich einzureichende Steuererklärung werden entsprechende Vordrucke bzw. Formulare benötigt. Diese können problemlos aus dem Internet heruntergeladen werden oder als gedruckte Variante beim Finanzamt abgeholt werden.
Beim Ausfüllen unterstützen gegebenenfalls hierfür angefertigte schriftliche Erläuterungen. In der Regel (besonders bei Kapitalgesellschaften) übernimmt jedoch ein Steuerbüro diese Aufgabe.