Immer häufiger geraten Kreditnehmer bei der Rückführung ihrer Kredite in Verzug. Wann haben Kreditgeber das Recht, diese vorzeitig zu kündigen, und welche Folgen hat das für den Kreditnehmer?
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Warum werden Kredite aufgenommen
Autokauf, Immobilienfinanzierung oder Neuanschaffungen für die Wohnung: Es gibt viele Gründe, warum ein Verbraucher einen Kredit aufnehmen möchte. Im Laufe der Kreditrückzahlung kommt es jedoch immer häufiger zu Problemen.
Arbeitslosigkeit und Scheidung sind noch immer zwei der häufigsten Gründe, warum jemand in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Allein im letzen Jahr waren deutschlandweit 8.749 Privatinsolvenzen und mehr als 2.600 Unternehmensinsolvenzen zu verzeichnen.
Eine häufige Folge: Schuldner sind nicht mehr in der Lage, die Raten für aufgenommene Kredite zu zahlen. Das kann jedoch weitreichende Folgen haben.
Das wird beim Abschluss des Kreditvertrags geregelt
Die Konditionen eines Kredites sind im Vertrag, der zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger geschlossen wurde, genau definiert. Mit der geleisteten Unterschrift haben beide Seiten diese Konditionen akzeptiert und angenommen. Das gilt in der Regel auch für die Gründe einer vorzeitigen Kündigung.
Hierbei sind zwei Varianten zu unterscheiden. Zum einen gibt es die ordentliche Kündigung, deren Form und Ablauf bereits von vornherein klar waren, und zum anderen gibt es die außerordentliche Kündigung. Wann kann diese vonseiten der Bank ausgesprochen werden?
Wann kann ein Kredit von der Bank gekündigt werden?
Wer bei einer Bank einen Kredit aufnimmt, vereinbart mit dieser die Konditionen der Ratenzahlung bzw. der Rückführung des Kredites. In der Regel sind vom Kreditnehmer festgelegte monatliche Raten an den Kreditgeber zu zahlen. Kommt es zu einem Zahlungsverzug von mehr als zwei vollen Raten, hat der Kreditgeber das Recht, den Kredit außerordentlich zu kündigen.
Hierfür muss er jedoch in der dritten Mahnung die Kündigung des Kredites angedroht haben. Sobald eine Kündigung ausgesprochen wurde, muss der Kreditnehmer innerhalb einer bestimmten Frist (meistens zwei Wochen) den vollständigen Restbetrag des Kredites plus einer Vorfälligkeitsentschädigung oder Verzugszinsen an die Bank überweisen.
Eine weitere Konsequenz der Kündigung
Der Kreditausfall wird direkt an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (kurz Schufa) gemeldet. Hier sind mehr als 480 Millionen Einzeldaten von mehr als 65 Millionen Bundesbürgern gespeichert, die Auskunft über die Bonität der betroffenen Personen geben. Ein negativer Eintrag infolge eines Kreditausfalls kann sich somit auch zu einem späteren Zeitpunkt noch ungünstig bemerkbar machen.
Zum Beispiel, wenn ein neuer Handyvertrag oder ein Leasingvertrag geschlossen werden soll. Um das zu vermeiden, sollte der Kreditnehmer bei Zahlungsverzug versuchen, sich mit seiner Bank auf alternative Ratenzahlungskonditionen zu einigen. Sobald der Kredit gekündigt wurde, ist diese Möglichkeit in der Regel nicht mehr gegeben, da bereits juristische Schritte eingeleitet wurden. Weitere Gründe für eine Kündigung können falsche Angaben über persönliche Sachverhalte oder über das Einkommen sein.
Grundsätzlich gilt: Wer frühzeitig mit seinem Bankberater über Zahlungsprobleme spricht, hat in der Regel bessere Chancen auf eine einvernehmliche Lösung.