Jeder Optionsschein hat eine bestimmte Laufzeit, innerhalb der er ausgeübt werden kann. Sie beginnt mit dem Tag seiner Begebung und endet an dem Tag, an dem das Optionsrecht erlischt. Der Handel der Optionsscheine und die Möglichkeit, das Optionsrecht auszuüben enden üblicherweise einige Tage vor dem Laufzeitende des Optionsscheins.
Die Restlaufzeit eines Optionsscheins ist die Periode von dem Betrachtungszeitpunkt bis zum Ende der Laufzeit. Je länger die Restlaufzeit ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Optionsschein weiter ins Geld läuft. Daher ist in der Regel der Zeitwert und das zu zahlende Aufgeld umso höher, je länger die Restlaufzeit des Optionsscheins ist.
Nach Ende der Laufzeit kann der Optionsschein weder verkauft noch ausgeübt werden.