Dies ist der zu bestimmten Zeitpunkten innerhalb der unkündbaren Leasingdauer zu zahlende Betrag. Die (meist monatliche) Leasingrate wird aus dem Leasingsatz in Prozent des Gesamt-Netto-Anschaffungspreises (Leasingberechungsgrundlage) berechnet und bleibt im Allgemeinen für die gesamte Leasinglaufzeit unverändert.
Dadurch wird dem Leasingnehmer eine präzise Kalkulation ermöglicht. In die Leasingrate kann die Versicherungsprämie für das Leasingobjekt eingerechnet werden. Der Leasingnehmer kann die Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.