An den Zinsen einer Lebensversicherung verdient auch der Staat. Er erhebt eine Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 %, die direkt abgeführt wird. Doch es gibt Möglichkeiten, diese zu reduzieren.
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Bei der Kapitalertragssteuer in der Lebensversicherung können sie sparen
Seit 1993 wird in Deutschland eine Kapitalertragssteuer auf Lebensversicherungen erhoben. Der Steuersatz liegt bei einer Höhe von 25 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 %. Dies bedeutet, dass auf alle gutgeschriebenen Zinsen insgesamt 30,5 % Steuern berechnet werden.
Die Kapitalertragssteuer wird direkt von der Bank an den Staat abgeführt. Bei einem jährlichen Kapitalertrag in Höhe von 100 Euro wird somit eine Kapitalertragssteuer in Höhe 30,50 Euro fällig. Doch es gibt Möglichkeiten, bares Geld zu sparen, wenn man einen Freistellungsauftrag erteilt.
Die Freibeträge der Lebensversicherung
Mit einem Freistellungsauftrag gibt der Inhaber der Lebensversicherung dem Kreditinstitut oder dem Versicherer den Auftrag, die eingehenden Kapitalerträge von der Ertragssteuer freizustellen. Allerdings sind die Freibeträge begrenzt. Alleinstehende Personen haben einen Freibetrag von 801 Euro pro Jahr, Verheiratete dagegen 1.602 Euro.
Dieser Betrag kann auf verschiedene Kapitalanlagen aufgeteilt werden. Dies bedeutet, dass das Kapital aus einer Lebensversicherung um den erteilten Freibetrag sinkt. Dank dieser Möglichkeit kann der Anleger pro Jahr einen hohen Betrag einsparen. Voraussetzung ist jedoch die schriftliche Erteilung des Freistellungsauftrages.
Geschieht dies nicht, kann der Anleger auch nicht rückwirkend davon profitieren. Allerdings hat er die Option, die gezahlte Ertragssteuer über die Einkommenssteuererklärung zurückzuerhalten. Dazu ist die Angabe des Betrages in dem dafür vorgesehenen Feld notwendig. Bis zu der Höhe der Freibeträge werden die Steuern erstattet.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung
Eine weitere Möglichkeit, Kapitalertragssteuer zu sparen, ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Allerdings erhalten diese Bescheinigungen nur Personen, die keine Einkommenssteuer abgeben müssen. Wer also aus einem Kapital jährlich Erträge bezieht, die die Freibeträge übersteigen, sonst jedoch keine weiteren Einnahmen hat, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.
Da bei einer Lebensversicherung die Zinsen jedoch in der Regel in den Versicherungsbetrag fließen, kann diese Veranlagung nur selten genutzt werden. Von Vorteil ist es deshalb eher, sich auf den Freistellungsauftrag zu beziehen.
Da bei kapitalbildenden Lebensversicherungen die Verträge darauf ausgelegt sind, mit den Zinsen Geld zu erwirtschaften, wird mit einem Freistellungsauftrag gespart.
Fazit
Das gesparte Geld wird nicht sofort sichtbar. Das liegt daran, dass Kapitallebensversicherungen eine sehr lange Laufzeit haben und meist erst mit dem Eintritt in das Rentenalter ausgezahlt werden. Dennoch hilft ein Freistellungsauftrag, da sonst mit der Auszahlung der Versicherung vor Rentenalter hohe Beträge an das Finanzamt gehen.
Gibt es neben der Lebensversicherung noch weitere kapitalbildende Anlagen, so sollte abgewogen werden, wo der Freibetrag mehr bringt. Auch eine Aufteilung auf die verschiedenen Anlagen kann sinnvoll sein. Hier hilft ein Steuerberater mit der Überprüfung der Einsparungen bei der richtigen Entscheidung. Erteilt werden Freistellungsaufträge schriftlich an die Bank oder den Versicherer.