Es gibt viele Gründe, die es nötig machen, die Lebensversicherung aufgeben zu müssen. Dabei sollte man vorher gut prüfen, welche Vor-und Nachteile eine Kündigung beziehungsweise der Verkauf haben.
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Infos zur Lebensversicherung
Laut einer Studie wird jede zweite Lebensversicherung in Deutschland vor Ablauf der Laufzeit gekündigt. Die Tilgung von Schulden oder das Abbezahlen von Krediten wird dabei mit 25 Prozent als häufigster Grund genannt.
Aber auch plötzliche Arbeitslosigkeit, unvorhergesehene Ausgaben oder einfach der Wunsch, das Geld besser anzulegen, sind häufige Gründe für eine Auflösung der Versicherung. Was auch immer die Auszahlung der Geldsumme nötig gemacht hat, eine Kündigung sollte gut überlegt sein.
Lebensversicherung kündigen?
Die meisten Experten raten von einer Kündigung allerdings ab, da der Versicherungsnehmer in diesem Fall in der Regel ein Verlustgeschäft macht. Der Rückkaufswert liegt oft sogar, gerade bei noch nicht lange laufenden Versicherungen, unter der eingezahlten Summe.
Zwar wurden die bisher von der Versicherung erhobenen hohen Storno-Gebühren in einem Urteil des Oberlandesgerichts von 2010 als unzulässig bezeichnet und ein Mindestrückzahl-Wert verlangt, aber die zu erwartende Summe ist immer noch im Verlustbereich. Daher sollte eine Kündigung nur im äußersten Notfall in Erwägung gezogen werden.
Neben der Kündigung kann ein Verkauf eine gute Alternative sein
Aufkäufer von Lebensversicherungen zahlen meist einen höheren Prozentsatz als die Versicherer, da sie den Vertrag bis zum Ablauf der Versicherungszeit beibehalten und die Gewinne aus der Überschussbeteiligung einstreichen. Der Verkäufer erhält somit wenigstens einen Teil der Gewinne, die bei Weiterführung entstanden wären.
Allerdings werden längst nicht alle Verträge aufgekauft. Die meisten Firmen setzen eine recht niedrige Höchstgrenze bis zum Ablauf der Vertragsfrist voraus sowie die Aussicht auf einen hohen Gewinn. Zudem werden nicht alle Versicherungsunternehmen akzeptiert. Von 120 in Deutschland existierenden Lebensversicherungs-Firmen kauft ein befragter Aufkäufer lediglich von 46.
Schlusswort
Neben Verkauf oder Kündigung sollten noch andere Möglichkeiten geprüft werden. Wenn es lediglich darum geht, die Beitragssätze nicht mehr zahlen zu können, wäre es sinnvoller, den Vertrag beitragsfrei stellen zu lassen, bis die Sätze wieder gezahlt werden können oder bis zur Auszahlung der Versicherung.