Es bestehen in Deutschland grundsätzlich zwei Krankenversicherungssysteme nebeneinander. Zum einen gibt es die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), zum anderen die privaten Krankenversicherungen (PKV).
In den gesetzlichen sind grob formuliert alle Angestellten versichert, in den privaten Krankenversicherungen hingegen Selbstständige und Angestellte, deren Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 48.600 Euro (seit dem 1. Januar 2014) liegt.
Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft waren im Jahr 2009 rund 8,86 Millionen Deutsche in einer privaten Krankenversicherung vollversichert. Im selben Jahr wurden in diesem Segment mehr als 35 Milliarden Euro für Versicherungsfälle aufgewandt.
Die Anzahl der Privatversicherten steigt kontinuierlich. Wie der Gesamtverband bekannt gab, sind allein im ersten Halbjahr 2014 rund 44.600 Versicherte neu hinzugekommen. Die Unterschiede zwischen gesetzlich und privat versichert machen sich auch beim Krankentagegeld bemerkbar.
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Worum geht es dabei konkret?
Mit dem sogenannten Krankentagegeld (zu unterscheiden vom Krankenhaustagegeld) soll ein finanzieller Ausgleich für mögliche Verdienstausfälle im Krankheitsfall gewährleistet sein.
Oder anders formuliert: Das Krankentagegeld soll eine Absicherung des Nettoeinkommens im Krankheitsfall sicherstellen. Wer gesetzlich versichert ist, erhält ein solches Krankentagegeld für maximal 78 Wochen.
Wie wird das Krankentagegeld berechnet?
Bei der Berechnung des Tagegeldes werden das Einkommen bzw. die Einnahmen bei Selbstständigen der letzten 12 Monate zugrunde gelegt. Hierbei werden alle regelmäßigen Einkünfte berücksichtigt. Die gezahlte Versicherungsleistung darf das festgestellte Nettoeinkommen dabei nicht überschreiten.
Wer das Tagegeld in Anspruch nehmen möchte, ist verpflichtet, seine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. In der Regel erfolgt das durch ärztliche Bescheinigungen. Bei privat Versicherten ist der Zeitraum der Versicherungsleistungen nicht auf 78 Wochen beschränkt.
Sobald jedoch eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt wird, endet der Versicherungsanspruch des Krankentagegelds und es greift gegebenenfalls die Berufsunfähigkeitsversicherung (so vorhanden).
Wie sieht es mit dein Beitragszahlungen aus?
Die monatliche Beitragshöhe für privat Versicherte richtet sich zum einen nach der gewünschten Tagegeldhöhe zum anderen nach der Karenzzeit. Wer das Krankentagegeld erst nach einem gewissen Zeitraum der Krankheit in Anspruch nimmt, zahlt in der Regel geringere Beiträge als jemand, der nur eine sehr kurze Karenzzeit von wenigen Tagen nutzt.
Bei einer gewählten Karenzzeit von 42 Tagen statt zum Beispiel 21 Tagen kann der Unterschied mehr als 50 Prozent betragen. Die Unterschiede sind zum Teil also ganz erheblich und variieren von Anbieter zu Anbieter, weshalb sich ein genauer Vergleich lohnen kann.