Bei dieser Form des Kontos handelt um eine Art des Treuhandkontos speziell für Notare. Es dient der Treuhandverwaltung von Geldern. Dabei wird dieses Konto auf den Namen des Notars geführt.
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Das Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto speziell für Notare
Was bei Insolvenzverwaltern und Anwälten als Anderkonto bezeichnet wird, ist in diesem Fall eine besondere Art von Konto, welches von einem Notar geführt wird. Es handelt sich dabei um eine gesonderte Form des Treuhandkontos und dient somit der Treuhandverwaltung durch den Notar von Geldern Dritter.
Dabei hat der Notar die volle Verfügungsbefugnis. Dieses Konto wird bei einem Kreditinstitut eröffnet und richtet sich nach deren Geschäftsbedingungen. Wie bei normalen Anderkonten ist der Inhaber des Kontos selber nicht der Eigentümer des Geldes. So ist ebenfalls in den Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute verankert, dass diese Konten nicht dafür bestimmt sind, den eigenen Zwecken des Inhabers, in dem Fall dem Notar, zu dienen.
Wie lange besteht das Notaranderkonto
Das Notaranderkonto besteht solange, bis die für das Konto entsprechenden und relevanten Vertragsbedingungen erfüllt sind, also bis zur Auszahlung des Treuhandvermögens an den Verkäufer. Dabei ist eine klare Abgrenzung von privaten Vermögen beziehungsweise Fremdgeldern und Firmengeldern mit dem Treuhandvermögen nach §54b Beurkundungsgesetz vorgeschrieben.
Die gesetzliche Grundlage für den unentgeltlichen Treuhandauftrag ist das Auftragsrecht, was in den §§ 662 BGB geregelt wird. Sollte der Treuhänder eine Pflichtverletzung begehen, so wird der Treugeber so gestellt, als hätte keine Pflichtverletzung stattgefunden. Bis zu einem Betrag von 15000 Euro kann der Notar ein Sammelkonto führen, in dem sämtliche Treuhandvermögen gesammelt werden können.
Überschreitet das Treuhandvermögen jedoch 15000 Euro, so muss der Notar für jedes Vermögen Einzelkonten einrichten. Zur rechtlichen Sicherung der Verwaltungsfähigkeit des Notars ist dieser nach dem Urteil des BGH vom 08.12.2005 dazu verpflichtet, das Kreditinstitut, welches das Anderkonto führt, auf dessen Insolvenzsicherung zu überprüfen.
Wann wird ein Notaranderkonto benötigt
Der Einsatz eines Notaranderkontos kommt bei dem Erwerb von Immobilien zum Tragen. Der Notar dient dabei als Sicherheit für den Käufer, dass alle Geldtransfers geregelt und fristgemäß ablaufen. Nachdem der Käufer einer Immobilie die Grundschuld übernommen hat, sorgt der Notar für die Überweisung des Treuhandvermögens an den Verkäufer.
Dieses Vorgehen hat drei Gründe. Zum Ersten sorgt es für eine fristgerechte Zahlung des Käufers. Zum Zweiten dient es der vorzeitigen Auszahlung von Darlehn der Banken. Und zum Dritten dient es dem Eigentumsschutz, sodass im Insolvenzfall des Verkäufers das Eigentum und das Geld nicht verloren gehen.