Die früher als Offenbarungseid bekannte Versicherung an Eides statt bezüglich der Vermögensverhältnisse hat oft verschiedene schwerwiegende Konsequenzen für denjenigen, der sie ablegt.
Die eidesstattliche Versicherung
Mit einer Versicherung an Eides statt wird beteuert, dass eine bestimmte abgegebene Erklärung der Wahrheit entspricht. Wer im Rahmen einer solchen Versicherung die Unwahrheit sagt, macht sich strafbar.
Die „Eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit der im Vermögensverzeichnis gemachten Angaben“ ersetzt seit dem 27. Juni des Jahres 1970 den bis dahin auch offiziell sogenannten Offenbarungseid.
Einen Offenbarungseid zu folgen muss nicht das Ende sein
Wird jemand zur Offenbarung seiner Vermögensverhältnisse verpflichtet, wie es ca. 800.000 Mal pro Jahr geschieht, wird dies im Schuldnerverzeichnis eingetragen, das vom zuständigen Amtsgericht geführt wird. Dieses Verzeichnis ist öffentlich, Auskunfteien wie die Schufa, die sich im Besitz von 462 Millionen Einzeldaten, die von 66 Millionen natürlichen Personen stammen, befindet, unterrichten sich aus diesem.
Die Kreditwürdigkeit der dort eingetragenen Personen wird daher als gefährdet angesehen. Wer also unternehmerisch tätig ist, sollte einen solchen Eintrag zu vermeiden versuchen, hierfür stehen beispielsweise Schuldnerberatungen zur Verfügung. Gläubigern wird über diesen Eintrag ermöglicht, sich einen Überblick über die Vermögensverhältnisse zu beschaffen. So wird es für die Gläubiger einfacher zu prüfen, ob in Betracht gezogene Vollstreckungsmaßnahmen Aussicht auf Erfolg haben.
Die Abnahme der Versicherung erfolgt durch den zuständigen Gerichtsvollzieher. Der Gläubiger muss jedoch zunächst den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung auf Grundlage eines Titels beauftragen. Wenn die Schulden bezahlt werden, bekommt der ggf. vorhandene Schufa-Eintrag einen Erledigungsvermerk, nach drei Jahren wird er gelöscht.