Das Optionsgeschäft ist eine besondere Form des Termingeschäfts. Der Käufer einer Option erwirbt das Recht, vom Verkäufer (Stillhalter genannt) innerhalb einer festgesetzten Frist entweder die Lieferung einer bestimmten Leistung (Kaufoption genannt) oder ihre Abnahme (Verkaufsoption genannt) zu einem im voraus vereinbarten Preis (Basispreis genannt) verlangen zu können.
Dafür muss der Käufer eine sogenannte Prämie (Optionspreis) zahlen. Im Unterschied zu Futures oder anderen Termingeschäften kann die Option ausgeführt werden. Bei Optionsscheinen, die einen gemeinsamen Basiswert, Basispreis und auch die gleiche Laufzeit haben, spricht man von einer Optionsserie.