Ob durch eigenes Verschulden oder durch widrige Lebensumstände – es kommt vor, dass Menschen nicht mehr in der Lage sind, ihre Rechnungen zu bezahlen und daher ihr Vermögen gepfändet wird. Aber nicht alles ist pfändbar.
Infos über finanzielle Schwierigkeiten in Deutschland
Ca. 6,49 Millionen Menschen in Deutschland haben finanzielle Schwierigkeiten, das sind ungefähr 9,5 Prozent der erwachsenen Bevölkerung. Etwa 100.000 davon gehen Jahr für Jahr in die Privatinsolvenz.
Dementsprechend häufig kommt es vor, dass Schuldner nicht in der Lage sind, offene Forderungen zu begleichen und daher Teile ihres Vermögens gepfändet werden. Das betrifft nicht nur Geld, sondern auch Sachwerte.
Aber nicht alles ist pfändbar. Details hierzu sind in der Zivilprozessordnung geregelt. So ist es in Deutschland jedem Schuldner gestattet, einen Teil seines monatlichen Nettoeinkommens zu behalten. Wie hoch diese Pfändungsfreigrenzen sind, wird alle zwei Jahre in einer sogenannten Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung fest gesetzt.
Die Grenzen des pfändbaren Einkommens sind gesetzlich festgelegt
Die genaue Höhe ist dabei abhängig von der Anzahl der Unterhaltspflichten des jeweiligen Schuldners. So steht einem Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtung ein Freibetrag von 990 Euro monatlich zu. Von dem darüber liegenden Einkommen darf er 30 Prozent behalten, insgesamt jedoch maximal 1.599 Euro.
Für Schuldner mit Unterhaltsverpflichtungen liegen die fest gesetzten Freibeträge und Prozentsätze abhängig von der Anzahl der Verpflichtungen jeweils höher. Bei einer Unterhaltsverpflichtung zum Beispiel bei 1.360 Euro monatlich und 50 Prozent des Nettoeinkommens, maximal jedoch bei 2.190 Euro.
Wer fünf Unterhaltsverpflichtungen hat, darf einen Freibetrag von 2.190 Euro und 90 Prozent des Nettoeinkommens, maximal aber 2.937 Euro für sich selbst und diese Verpflichtungen verwenden. Einkommen aus bezahlten Überstunden ist maximal zu 50 Prozent pfändbar, Urlaubsgeld kann nicht gepfändet werden.