Kommt es bei der Bedienung von Verbindlichkeiten zu Engpässen, können Gläubiger eine Kontopfändung bewirken. Vor einem Verlust des gesamten Kontobetrages schützt ein sogenanntes P-Konto.
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Das pfändungsfreies Konto
Das pfändungsfreie Konto wird auch als P-Konto bezeichnet und kann von jedem Verbraucher abgeschlossen werden. Dabei ist es unwichtig, ob es sich um einen Schuldner handelt.
Von Vorteil ist das P-Konto jedoch vor allem für Personen, die Gläubigern gegenüber Verbindlichkeiten haben. Seit dem 01.07.2010 existiert das P-Konto. Jedes Girokonto kann umgewandelt werden, dafür muss bei der Bank ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Gesetzlich festgelegt ist jedoch, dass jede Person nur ein P-Konto besitzen darf. Wer mehrere pfändungsfreie Konten eröffnet, macht sich möglicherweise strafbar.
Wer braucht ein pfändungsfreies Konto?
Kommt ein Schuldner seinen Verbindlichkeiten nicht nach, haben Gläubiger die Möglichkeit, eine Pfändung zu beantragen. Mit dem pfändungsfreien Konto kann der Schuldner sein Einkommen bis zu einer bestimmten Grenze schützen. Mit der Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto wird automatisch ein Betrag von 985,15 pro Monat festgelegt, der nicht von Gläubigern gepfändet werden kann.
Der Schuldner hat die Möglichkeit, den Betrag auch nach oben zu verändern. Allerdings muss er hierzu einige Nachweise erbringen. Hat der Kontoinhaber eine Familie, die er versorgen muss oder zahlt er Unterhalt an Kinder, reicht er eine Bescheinigung bei der Bank ein. Diese erhöht den Pfändungsschutz dann um 370,76 Euro für eine weitere Person, die versorgt werden muss. Für jedes weitere Kind oder Familienmitglied kann die Grenze pro Person um 206,56 Euro erhöht werden.
Das kostet ein pfändungsfreies Konto
Die Kosten für das pfändungsfreie Konto kann jede Bank selbst festlegen. Sie sind nicht gesetzlich geregelt. Das Konto bietet für den Schuldner in erster Linie Schutz davor, durch eine Pfändung mittellos da zu stehen.
Wenn der pfändungsfreie Betrag von dem Kontoinhaber nicht verbraucht wird, so kommt es zu einem Übertrag auf den nächsten Monat. Wird auch dann nicht darauf zugegriffen, erhalten die Gläubiger diesen Betrag.