Der Kauf eines Pferdes stellt den neuen Eigentümer vor viele Fragen. Dringend geklärt werden muss auch die Frage der Haftpflicht, denn der Schaden, den Pferde anrichten können, kann hoch sein.
Die Haftplichtversicherung fürs Pferd
Der Boom des Reitsports ist ungebrochen. 1,7 Millionen Menschen schwingen sich in Deutschland regelmäßig auf den Pferderücken. Gleichzeitig gibt es vermutlich über eine Million Pferde in Deutschland, Zuchttiere, Fohlen und Rentnerpferde eingerechnet.
Die Zahl der privaten Pferdebesitzer ist unbekannt, denn längst sind nicht alle Pferde registriert. Das führt auch dazu, dass nicht alle Pferdeeigentümer erreicht werden, wenn es um wichtige Angelegenheiten, wie die Pferdehaftpflichtversicherung geht.
Diese Versicherung ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Es gibt jedoch kaum Pensionsställe und Reitvereine, die Pferde aufnehmen, ohne dass ihnen der Nachweis einer solchen Versicherung vorgelegt wird.
Wann sollte die Pferdehaftplichtversicherung abgeschlossen werden?
Eine Pferdehalter-Haftpflicht sollte rechtzeitig abgeschlossen werden. Sobald das Eigentum auf den Käufer übergeht, ist er haftbar für alle Schäden, die sein Pferd anrichten kann. Das gilt auch dann, wenn eine Bringschuld vereinbart wurde und der Verkäufer das Pferd noch in den neuen Stall bringen muss.
Eine solche Haftpflichtversicherung schützt vom 1. Versicherungstag an den Halter vor Ansprüchen Dritter. Mit eingeschlossen sind dann Schäden, die an Gegenständen, anderen Tieren und an Personen, wie auch an Wald und Flur entstehen.
Üblich ist eine Deckungssumme ohne Limit für Personenschäden, eine Deckung von mindestens 1 Million für Sachschäden, sowie mindestens 25.000 Euro für Vermögensschäden. Wer mehrere Pferde besitzt, muss die bei beim selben Versicherer absichern, da es sich versicherungsrechtlich um ein Risiko handelt, das nicht teilbar ist.