Die Rückkehr von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche Krankenkasse ist nur schwer möglich, daher sollte die Wahl der jeweiligen Krankenkasse mit viel Sorgfalt entschieden werden.
Hier bekommen sie einen Überblick über private und gesetzliche Versicherungen.
Hier bekommen sie einen Überblick über private und gesetzliche Versicherungen
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind alle Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 4.125 € pflichtversichert. Das entspricht einem jährlichen Einkommen von 49.500 €. Arbeitnehmer, die mehr verdienen, können sich in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern lassen.
Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) werden alle Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen ab 4.125 € monatlich versichert. Die private Krankenversicherung bietet für Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten eine Versicherung unabhängig vom Einkommen an.
Bei der Frage, ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern sollten, sind einige Basisfakten zu beachten. Die GKV muss jeden Kunden aufnehmen und versichern, da für die gesetzliche Krankenkasse ein Aufnahmezwang besteht. Einzige Ausnahme bilden Kunden über 55 Jahren, die vorher nicht versicherungspflichtig waren. Hier kann die GKV die Aufnahme verweigern.
Über die Aufnahmepflichten und Leitungen
Bei der privaten Krankenkasse besteht keine Aufnahmepflicht. Die Kunden müssen die Aufnahmebedingungen erfüllen und werden dann versichert. Allerdings unterliegt die PKV im Basistarif einem Aufnahmezwang. Die Leistungen der PKV und GKV variieren, in der gesetzlichen Krankenkasse entsprechen die Leistungen der gesetzlich vorgeschriebenen Grundversorgung. Das sind zum Beispiel eingeschränkte Arztwahl und Mehrbettzimmer im Krankenhaus.
Viele GKVs bieten Zusatzleistungen an, wie Bonusprogramme, Gesundheitskurse oder Naturheilbehandlungen. In der PKV hängen die Leistungen vom Tarif ab. Hier kann der Kunde vom Basistarif bis hin zum Toptarif wählen. Der Basistarif bietet die gleichen Leistungen wie die GKV, Toptarife bieten Leistungen wie freie Arztwahl oder Einzelzimmer im Krankenhaus.